Dieses Verfahren ermöglichte bisher eine Nachbesserung der Angebote durch die Bieter, wenn mehrere gleichwertige Angebote eingingen. Dadurch sind aus Ländersicht die Kaufpreise in die Höhe getrieben worden. Ursprünglich war man sich einig, das Verfahren nur in Fällen anzuwenden, in denen die Gebote über einen gewissen Prozentsatz voneinander abweichen. Die Kritik an dem Verfahren führte jetzt dazu, dass das BVVG vollständig auf das "Last-Call-Verfahren" verzichtet. Unabhängig davon halten die ostdeutschen Landesregierungen ihre grundsätzliche Kritik an der Kaufpreisermittlung beim begünstigten Flächenerwerb aufrecht. Unterdessen hat sich der Agrarausschuss des Bundesrates in einer Stellungnahme zum Entwurf des Flächenerwerbsänderungs-Gesetzes für die Einholung von Verkehrswertgutachten örtlicher Gutachter oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ausgesprochen. Diese Gutachten könnten in Fällen aufschlussreich sein, in denen die regionalen Wertansätze die tatsächlichen Marktverhältnisse nicht mehr widerspiegeln. Außerdem bezeichnete der Agrarausschuss die Beschränkung des verbilligten Waldverkaufs an Alteigentümer als wettbewerbsrechtlich bedenklich. Es müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden, dass alle bisherigen Erwerbsberechtigten zum Zuge kommen könnten. Der Bund hat bislang Änderungen am seit Sommer praktizierten Bewertungsverfahren abgelehnt. Ob die Position der Länder noch zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten.
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