Der Wolf ist auf dem Vormarsch nach Westen. In jüngster Zeit gab es zahlreiche Vorfälle mit dem Neubürger, wie gerissene Rinder und Schafe. Auch auf Wanderwegen und in Wohngebieten gab es bereits Begegnungen. Da jedes Bundesland anders mit dem Thema umgeht, gleicht die Situation derzeit einem Flickenteppich.
Gitta Connemann, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, rät daher Bundesagrarminister Christian Schmidt dringend dazu, einen Bundes-Aktionsplan Wolf aufzustellen, der einheitliche Regeln vorgibt. „Was ist, wenn Kinder einem Wolf beim Spielen begegnen? Wie erklärt die Politik dann den Eltern, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen? Wir dürfen es nicht dem Zufall überlassen, ob und wann es zu einer Gefahr der menschlichen Gesundheit durch einen Wolf in besiedeltem Gebiet kommt“, schreibt Connemann ihrem Parteikollegen.
Darüber hinaus hätten auch Landwirte und Schäfer ein berechtigtes Interesse an einem wirklichen Schutz ihrer Tiere vor Angriffen durch den Wolf. In einigen Bundesländern existierten zwar Entschädigungssysteme und würden Herdenschutzzäune beschafft. Von einem konzertierten, bundesweit abgestimmten Vorgehen könne man ihren Erfahrungen nach hier aber noch nicht sprechen.
„Leider haben wir - je nach Bundesland - ein regional unterschiedliches Herangehen verbunden mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen für Mensch und Tiere. Manche Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen bezeichnen sich als „Wolferwartungsland“ und sehen die zunehmenden Wolfspopulationen vor allem als „Signal für ein Mehr ein Biodiversität.“ Jedes Bundesland hat eigene „Wolf“-Arbeitsgruppen“, schreibt Connemann weiter.
Niedersachsen sei derzeit offenbar nicht einmal in der Lage, nach vermehrten Wolfssichtungen, zuständige Personen zu finden, die durch Vergrämungsaktionen mit Gummigeschossen dem Wolf wieder eine natürliche Scheu vor dem Menschen beibringen können. „Deshalb brauchen wir meines Erachtens einen „Bundes-Aktionsplan Wolf“.
In diesem müsste ein bundesweit einheitliches Schutzniveau für Menschen und Tiere im Vordergrund stehen. Der Staat hat nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes eine Schutzpflicht für menschliches Leben. Gesundheit und Sicherheit müssen grundsätzlich Vorrang vor Naturschutzinteressen haben, mögen diese auch noch so nachvollziehbar sein, unterstreicht die CDU-Politikerin die Dringlichkeit.
„Offenkundig braucht es eine Koordination durch den Bund. Zur Erarbeitung eines Bundes-Aktionsplans rege ich dringend die Einrichtung einer bundesweiten „Task Force Wolf“ an, die die Kompetenzen der zuständigen Bundesressorts bündelt, ein bundesweites Wolfsmonitoring einrichtet und auf dieser Basis konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik, aber auch Warnungen und Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung ausspricht. Auf den Prüfstand muss dabei auch das geltende Recht. Wo Schutzlücken bestehen, müssen diese geschlossen werden“, so Connemann.