Arbeitszeitregeln
Corona: Bald Zwölf-Stunden-Arbeitstage möglich?
Das Arbeitsministerium plant die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes. Bis Ende Juni sollen in systemrelevanten Berufen längere Arbeitszeiten erlaubt werden – auch in der Landwirtschaft.
Die Bundesregierung plant wegen der Corona-Pandemie für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz. Das geht aus dem Entwurf für eine Arbeitszeitverordnung hervor, die das Bundesarbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet hat. Der Entwurf liegt dem Handelsblatt vor.
Auch an Sonn- und Feiertagen
Die Regelung ist demnach befristet bis Ende Juni. Die betroffenen Arbeitnehmer sollen in dieser Zeit auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen. Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Die Arbeitszeit darf aber nur verlängert werden, wenn sie „nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, heißt es in dem Entwurf.
Rechtsverordnung kommt zeitnah
Auf Nachfrage beim Bundesminiterium erhielt top agrar folgende Antwort: "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zeitnah eine Rechtsverordnung erlassen, um einen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen, der gewährleistet, dass wir der außergewöhnlichen Situation mit dem nötigen Einsatz begegnen und die Daseinsvorsorge der Bevölkerung sicherstellen. Gleichzeitig brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dennoch einen Mindestschutz vor dauerhafter völliger Überforderung. Daher lässt die Verordnung Ausnahmen von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nur für einen befristeten Zeitraum und nur für bestimmte Tätigkeiten zu. Voraussetzung ist, dass diese wegen der COVID-19-Epidemie notwendig sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern. Dabei geht es um Ausnahmen von Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten sowie vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen."
Basis für die Verordnung sei das Arbeitszeitgesetz. Durch den am 28. März 2020 in Kraft getretenen § 14 Absatz 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeitlich befristet ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit im aktuellen außergewöhnlichen Notfall, bundeseinheitliche Ausnahmen vom ArbZG zu erlassen.
von Wilfried Maser
Gerechtigkeit
Die einen gehen in Kurzarbeit, die anderen dürfen länger arbeiten! Ironie des Schicksals, die die länger arbeiten "dürfen" werden auch noch schlechter entlohnt.
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von Kurt Brauchle
Find ich "gut"
Nach dem schnell und unbürokratisch die DüVo jetzt auf den Weg gebracht ist, und weitere Auflagen zu erfüllen sind benötigen wir die offiziellen 12 Std Arbeitszeit ganz dringend. Danke (Ironie off)
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von Diedrich Stroman
Arbeitszeit!?
Deutschland, Wonderland gilt das auch für deutsche Bauern? Sollte der Staat mal seine Fürsorgepflicht gegenüber den Bauern ausüben, in Sachen Arbeitszeit und Stundenlohn, denn da gehts schon an staatlich organisierter Ausbeutung!!!
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