Rund 90 % aller Landwirte pauschalieren ihre Umsatzsteuer. Ab 1. Januar 2011 zwingt die Finanzverwaltung jedoch weitere Bereiche bzw. Betriebszweige in die Regelbesteuerung. So müssen künftig beim Verkauf gebrauchter Schlepper und Maschinen in bestimmten Fällen 19 % Umsatzsteuer an den Fiskus abgeführt werden. Generell unter die Regelbesteuerung fallen ab 2011 außerdem die Abnahme von Grüngut und Klärschlamm, die Lohnmast für Gewerbebetriebe, der Verkauf von Erzeugnissen der zweiten Verarbeitungsstufe (z.B. Wurst, Schinken), die Abgabe von Speisen und Getränken in Strauß- und Besenwirtschaften sowie die Unterbringung und Verpflegung von Arbeitnehmern des landwirtschaftlichen Betriebes. Auch Biogasanlagen können von den neuen Umsatzsteuer-Regelungen betroffen sein.
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