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DBV begrüßt Urteil gegen vegane Trittbrettfahrer

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist. Der DBV hält diese Praxis für rechtswidrig.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist. Der DBV hält diese Praxis für rechtswidrig und fordert die Lebensmittelverarbeiter zu einer geänderten Bezeichnung ihrer Produkte auf.

 

Anlässlich der Entscheidung des Landgerichts Trier, wonach vegane bzw. bestimmte vegetarische Lebensmittel nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bezeichnet werden dürfen, sieht sich der Verband in seiner Auffassung bestätigt. Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung vom 24. März 2016 klargestellt, wenn auf der Verpackung eines Lebensmittels die Bezeichnung „Käse“ steht, auch ein aus Milch hergestellter Bestandteil „Käse“ enthalten sein muss.

 

Da es für Fleisch- und Wurstprodukte bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehlt und zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen, forderte der DBV vom Gesetzgeber hier eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.


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