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EFSA: Vorsicht beim Anbau neuer GVO-Maissorten

Der Anbau der gentechnisch veränderten Maislinien GA21 und Bt11 dürfte keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken aufwerfen, sollte aber von bestimmten Maßnahmen begleitet werden. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Gutachten, die Mitte Dezember veröffentlicht wurden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Anbau der gentechnisch veränderten Maislinien GA21 und Bt11 dürfte keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken aufwerfen, sollte aber von bestimmten Maßnahmen begleitet werden. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Gutachten, die Mitte Dezember veröffentlicht wurden.


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GA21 ist tolerant gegenüber dem Herbizid Glyphosat, während Bt11 eine Resistenz gegenüber dem Maiszünsler aufweist. Für beide Produkte beantragte das Unternehmen Syngenta die Zulassung nicht nur zum Import als Futter- und Lebensmittel - Bt11 verfügt bereits darüber - sondern auch zum Anbau in der EU.


EFSA räumt ein, dass GA21 unter Umständen Umweltschäden verursachen könne. Deshalb sollten beim Einsatz von Glyphosat auf GA21-Feldern Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, beispielsweise der Schutz benachbarter Habitate vor dem Abdriften des Totalherbizids, die Anlage von Ackerrandstreifen oder insbesondere auch die Einhaltung von Fruchtfolgen. Änderungen der Flora aufgrund des Einsatzes von Glyphosat sollen kontrolliert werden, ebenso wie eine eventuelle Resistenzbildung von Unkraut.


Hinsichtlich Bt11 spricht sich die EFSA dafür aus, dass das Vorkommen von Schmetterlingen, die nicht als Schädlinge gelten, regelmäßig kontrolliert wird, sobald der Bt11-Anteil regional eine bestimmte Schwelle übersteigt. Ferner soll der Bt11-Anbau mit dem von MON810 und eventuellen anderen kommerziell kultivierten Bt-Maisarten abgestimmt werden, um die Entstehung von Resistenzen gegen das gebildete Gift zu vermeiden. (AgE)

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