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Einheitliche EU-Rückstandshöchstwerte für Pflanzenschutzmittel

Am 1. September 2008 werden in der Europäischen Union einheitliche Regelungen für die zulässigen Rückstandsmengen von Pestiziden in Lebens- und Futtermitteln eingeführt.

Lesezeit: 1 Minuten

Wie der Leiter der Fachgruppe Rückstandsanalytik beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Dr. Lutz Adler, vergangene Woche in Berlin betonte, soll mit dem Inkrafttreten der neuen Elemente der EU-Verordnung über Höchstgehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen der Warenverkehr in der EU vereinfacht werden. Es sei zu erwarten, dass einige Grenzwerte im Vergleich zur deutschen Rückstands-Höchstmengverordnung angehoben würden. Der Grund dafür sei höherer Befallsdruck in den südlichen EU-Ländern wegen der klimatischen Bedingungen, beispielsweise durch Schadpilze. Das Schutzniveau für die Gesundheit werde jedoch nicht sinken, betonte Alder. BfR-Vizepräsident Dr. Reiner Wittkowski erklärte, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werde für alle Inhaltsstoffe eine Dosis ermittelt, unterhalb derer keine toxische Wirkung mehr nachweisbar sei. Auch Mehrfachrückstände führten zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung, wenn die einzelnen Höchstmengen eingehalten würden.

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