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topplus Erfolg beim Trilog

Das EU-Agrarbudget bis 2027 steht

In Brüssel konnten sich EU-Kommission, Rat und Parlament auf einen Mehrjährigen Finanzrahmen für 2021-2027 einigen. Die Entscheidung ebnet den Weg für den EU-Agraretat und die GAP-Reform.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz vor Beginn der Gespräche zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben sich die Vertreter der drei Institutionen am 10. November auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und damit auch auf den EU-Agrarhaushalt zwischen 2021 und 2027 geeinigt. Wie aus Brüsseler Verhandlungskreisen zu erfahren war, ist es gelungen, zu Knackpunkten wie den Bedingungen zur Rechtsstaatlichkeit eine Einigung zu erreichen. Weniger konfliktreich waren Teilnehmerkreisen zufolge dagegen die Gespräche rund um den EU-Agraretat.

EU-Agraretat orientiert sich am Rats-Vorschlag

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Hier wird aller Voraussicht nach alles auf die Empfehlung der Staats-und Regierungschef hinauslaufen. Demnach sollen für die Agrar- und Fischereipolitik sowie für Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz im Zeitraum 2021 bis 2027 auf der Grundlage des Preisniveaus von 2018 maximal 356,4 Mrd. € bereitgestellt werden. Die Mittel für die Direktzahlungen in der Ersten Säule der GAP werden auf 239,9 Mrd. € begrenzt; insgesamt wird die Erste Säule mit rund 258,6 Mrd. € ausgestattet. Für die Zweite Säule hat der Europäische Rat eine Gesamtsumme von 77,8 Mrd. € veranschlagt.

Corona-Hilfen für die Landwirtschaft

Des Weiteren haben sich Kommission, Rat und Parlament darauf verständigt, die Hilfen aus dem aufgrund der Corona-Krise geschaffenen Wiederaufbaufonds in Höhe von rund 8,1 Mrd. € vorzuziehen. Rund 20 % des Betrages sollen bereits 2021 verfügbar sein, der Rest im Folgejahr. Dabei ist es den Verhandlungsführern des Europaparlaments nach eigenen Angaben gelungen, mindestens 37 % der Wiederaufbaumittel für Biobauern, für umwelt- und klimabezogene Maßnahmen sowie für den Tierschutz „zu reservieren“.

GAP-Trilog gestartet

Die Einigung beim MFR ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen im Trilog zur GAP-Reform. Dieser ist am 10. November gestartet. Der beschlossene EU-Agraretat dient den Verhandlern der GAP-Reform als Diskussionsgrundlage. Nach der jetzt getroffenen Einigung im Trilog bedarf es hinsichtlich des MFR noch der abschließenden Zustimmung durch den Rat und das Europaparlament. Bezüglich des Wiederaufbaufonds ist darüber hinaus die Billigung durch die Parlamente der Mitgliedstaaten erforderlich.

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