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Das sind die Eckpunkte aus Klöckners GAP-Kompromiss

Nach langen Verhandlungen einigte sich der EU-Agrarrat in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf eine gemeinsame Position zur GAP-Reform. Was bedeuten die Vorschläge im Detail?

Lesezeit: 3 Minuten

Nach der EU-Kommission hat nun auch der Agrarministerrat Positionen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt. Nach langem Tauziehen einigte sich der EU-Agrarrat am Mittwochmorgen auf eine Linie. Bundesministerin Julia Klöckner, die Vorsitzende des EU-Agrarrates, zog eine positive Bilanz und sieht in dem Kompromiss einen „Systemwechsel in der europäischen Agrarpolitik“. Die Reaktionen auf den Durchbruch fallen erwartungsgemäß sehr unterschiedlich aus.

Klöckner konnte folgende Eckpunkte durchsetzen:

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  • Die sogenannten „Eco-Schemes“ sind für jeden Mitgliedsstaat verpflichtend.
  • Zusätzlich besteht die Verpflichtung, 20 % der Direktzahlungen (Erste Säule) an die Öko-Regelungen zu knüpfen. Für die Jahre 2023 und 2024 schlägt der Beschluss eine Lernphase vor. Diese würde es Mitgliedsstaaten erlauben, Gelder, die nicht für Öko-Regelungen abgerufen werden können, für die Basisprämie zu nutzen. Ebenfalls bestünde die Möglichkeit, den Eco-Schemes Leistungen aus der zweiten Säule anzurechnen.
  • Knackpunkt bei der sogenannten erweiterten Konditionalität waren die „nicht-produktiven Flächen“ (ehemals ökologische Vorrangflächen). Hier haben die Mitgliedsstaaten nun die Wahl zwischen zwei Modellen:

    Option 1: Drei Prozent der Ackerfläche müssen für ausschließlich nicht-produktive Flächen und Elemente vorgesehen werden (Stilllegung).

    Option 2: Ein Prozentsatz von mindestens fünf Prozent für nicht-produktive Flächen und Elemente, wobei auch die Flächennutzung für den Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoff-fixierenden Pflanzen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erlaubt ist.
  • Die erhöhte Basisprämie für Junglandwirte bleibt erhalten. Junglandwirte sollen bevorzugt Investitionsförderungen erhalten. Unternehmensgründer im ländlichen Raum und außerfamiliäre Betriebsnachfolger sollen ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Für Betriebe unter 10 ha Betriebsgröße soll es Verwaltungserleichterungen geben. Die Konditionalität müssen diese Betriebe jedoch grundsätzlich erfüllen. Sogenannte „nicht-produktive Flächen“ müssen die Betriebe beispielsweise nicht nachweisen.
  • Mitgliedsstaaten können Landwirte mit 1 % der Gelder aus der Ersten Säule für Maßnahmen des Risikomanagements unterstützen.
  • Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit zur Kappung, bzw. Degression der Direktzahlungen ab 100.000 €/Betrieb, bzw. 60.000 €/Betrieb. Ob die Bundesministerin dies auch für Deutschland vorsehe, lies sie mit Verweis auf den nationalen Strategieplan zunächst offen.

Fokus auf grüner Architektur

Das zentrale Anliegen Klöckners sei eine stabile „grüne Architektur“ gewesen. Für alle Mitgliedsstaaten verpflichtende Öko-Regelungen seien für einen fairen Wettbewerb in Europa unerlässlich, betonte Klöckner nach den Verhandlungen. „So wird ein Standard geschaffen, der die Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit mit dem Anspruch zur Ernährungssicherung von 450 Millionen Europäerinnen und Europäern verbindet.“, so Klöckner weiter.

Weg für den Trilog geebnet

Im Laufe der aktuellen Sitzungswoche wird auch das EU-Parlament seine Position zur GAP-Reform beziehen. Im Gegensatz zum Agrarrat fordern die EU-Parlamentarier ein verpflichtendes Mindestbudget für Öko-Regelungen in Höhe von 30 % der ersten Säule. Die endgültige Ausgestaltung der GAP-Reform wird im sogenannten Trilog zwischen dem Parlament, dem Agrarrat und der EU-Kommission verhandelt. Auf dem Weg dahin ist der Vorschlag des EU-Agrarrates also nur ein Zwischenschritt. In Brüssel stehen erneut schwierige Verhandlungen an, da ein Kompromiss der Kompromisse gefunden werden muss.



Am Mittwoch präsentierte Julia Klöckner vor der Bundespressekonferenz in Berlin die Ergebnisse im Detail:



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