Das Bundesarbeitsministerium will ab dem 1. Januar 2011 alle Bürger aus den neuen EU-Ländern für die Ausübung der Saisonbeschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus von der Arbeitserlaubnispflicht befreien. Profitieren würden von dieser Regelung die Staaten, die zum 1. Mai 2004 (zum Beispiel Polen) und zum 1. Januar 2007 (Bulgarien und Rumänien) der EU beigetreten sind, teilt der DBV mit. Der Verband begrüßt zusasmmen mit anderen Vertretungen das Vorziehen der Arbeitserlaubnisfreiheit für alle Bürger der EU auf den 1. Januar.
Das Bundesarbeitsministerium habe zudem betont, dass für die ausländischen Saisonarbeitskräfte weiterhin das deutsche Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht oder die tarifvertraglichen Regelungen in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer, die von den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus beschäftigt werden, gelten. Bedauern äußerte der Bauernverband nur darüber, dass die Bundesregierung eine Ausdehnung der Zulassung zur Saisonbeschäftigung neben Kroatien auf weitere Drittstaaten nicht beabsichtigt.