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EU: Einheitliche Rückstandshöchstmengen ab Herbst

In der EU gelten ab dem 2. September dieses Jahres für Lebens- und Futtermittel einheitliche Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln.

Lesezeit: 1 Minuten

Die bisherige Praxis mit unterschiedlichen Rückstandshöchstmengen nach Mitgliedstaaten, sowie mit unterschiedlichen Rückstandshöchstgehalten innerhalb eines Mitgliedstaates, gehört dann endgültig der Vergangenheit an, so mehrere Agrarverbände in ihren Stellungnahmen. Endlich gebe es einheitliche Spielregeln in Europa bei den Rückstandshöchstmengen. Mit der 398 Seiten starken Verordnung werden die EU-einheitlichen Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Im Anhang II finden sich die derzeit bereits harmonisierten Höchstmengen, die bisher in den jeweils nationalen Verordnungen umgesetzt wurden. Anhang III umfasst die vorläufigen Rückstandshöchstgehalte für die Wirkstoffe, über die bisher noch nicht für die Aufnahme in Anhang I der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln entschieden wurde. In Anhang IV schließlich sind die Wirkstoffe aufgenommen, für die keine Rückstandshöchstgehalte erforderlich sind. Nach der grundsätzlichen Einigung in der EU-Kommission hatte es im Dezember vorigen Jahres noch so ausgesehen, als ob die Vorschriften schon Mitte 2008 in Kraft treten könnte.

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