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topplus Notbremse für Landwirtschaft

EU-Parlament segnet Naturschutzgesetz ab

EU-Mitgliedstaaten sollen künftig dazu verpflichtet werden, Ökosysteme wiederherzustellen, die in einem schlechten Zustand sind. Was das bedeutet und warum es für Landwirte eine „Notbremse“ gibt.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Europaparlament hat am Dienstag das Trilog-Ergebnis zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur abgesegnet. Das hatten EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Parlamentarier Mitte November in den sogenannten Trilogverhandlungen ausgehandelt.

Mit dem Gesetz nimmt die EU die Mitgliedstaaten in die Pflicht „geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen“, heißt es vom EU-Parlament. Ob ein Ökosystem als geschädigt gilt, kann anhand bestimmter Indikatoren bestimmt werden. Maßnahmen zur Wiederherstellung sollen in nationalen Plänen festgelegt werden.

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Fokus auf Natura 2000-Gebiete

Die Mitgliedstaaten müssen danach bis 2030 mindestens 30 % ihrer Wälder, Grünland und Feuchtgebiete sowie Flüsse, Seen oder Korallenriffe von schlechtem in guten Zustand versetzen.

Bis 2040 sollen es 60 % sein, bis 2050 90 %. Im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments haben die EU-Staaten bis 2030 den Schwerpunkt auf Natura-2000-Gebiete zu legen. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt.

Sonderregeln für Agrar-Flächen

Um für mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu sorgen, sollen die EU-Staaten bei zwei der folgenden Indikatoren Fortschritte erzielen:

  • beim Index der Wiesenschmetterlinge,

  • beim Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt und

  • beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden.

Außerdem müssen sie auf einen höheren Feldvogelindex hinwirken, da sich am Vogelbestand gut ablesen lasse, wie es insgesamt um die Artenvielfalt bestellt ist, so das Brüsseler Verhandlungsergebnis, das das Parlament am Dienstag angesegnet hat.

Das gilt bei Mooren

Die Wiedervernässung der Moore bleibt ein zentrales Element des EU-Naturschutzgesetzes. Die Mitgliedstaaten sollen trockengelegte Moore „wiederherstellen“, was laut dem Kompromiss jedoch nicht unbedingt die Wiedervernässung bedeuten müsse.

Das EU-Parlament bestätigte folgende Zielmarken:

  • Bis 2030 30 % der Moore wiederherstellen, davon 25 % vernässt,

  • bis 2040 40 % der Moore wiederherstellen, davon ein Drittel vernässt,

  • bis 2050 50 % der Moore wiederherstellen, davon ein Drittel vernässt.

„Notbremse“ für die Landwirtschaft

Im Gesetz ist eine Notbremse für die Landwirtschaft vorgesehen. Das heißt, dass die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können. Etwa wenn dadurch die landwirtschaftliche genutzte Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die EU zu erzeugen.

EVP wollte das Gesetz verhindern - und scheitert

Normalerweise handelt es sich bei Abstimmung über bereits ausgehandelte Trilog-Ergebnisse um Formalitäten. Nicht so beim Naturwiederherstellungsgesetz.

Denn das war vor allem der christlich-konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) und den Fraktionen rechts neben ihr ein Dorn im Auge. Bereits im Sommer 2023 lieferten sich die EVP-Abgeordenten eine Kampfabstimmung mit ihren Grünen Parlamentskollegen.

„Das Naturschutzgesetz ist handwerklich schlecht und nicht geeignet, um die Herausforderungen im Umweltschutz zu meisten“, sagte EVP-Chef Manfred Weber (CSU/EVP) am Dienstag. Die durch das Naturschutzgesetz entstehende Bürokratie wiege den Nutzen für die Umwelt nicht auf, so Weber weiter.

Weber empfahl seinen Parteikollegen gegen das Naturschutzgesetz zu stimmen. Dem Aufruf folgten jedoch nicht alle EVP-Abgeordneten. In der finalen Abstimmung stimmten 329 Abgeordnete für das Gesetz und 275 dagegen.

Bauernverband: rückwärtsgewandter Ansatz

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sieht das Naturwiederherstellungsgesetz als „schwere Bürde für das Verhältnis zwischen Naturschutz und Landwirtschaft“.

„Das Trilogergebnis zu den Naturwiederherstellungszielen ist ein Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Der Grundansatz des Naturwiederherstellungsgesetzes bleibt eher rückwärtsgewandt und ordnungspolitisch mit weitreichenden Vorgaben und pauschalen Zielen für die Mitgliedsstaaten“, kritisiert Krüsken.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger findet: “Das Nature Restoration Law ist ein wichtiger Schritt in Richtung ökologischer Sicherheit. Nicht alles, was jetzt aus wirtschaftlichen Gründen zerstört wird, kann wieder ‘repariert’ werden.”

Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen

Die Verordnung muss nun noch von den Mitgliedstaaten angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage darauf in Kraft tritt.

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