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topplus EU-Naturschutzgesetz

10 % Stilllegung? Das steht wirklich im Vorschlag zur EU-Naturwiederherstellung

Nach langem und heftigen Streit hat das Europaparlament dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zugestimmt. Worauf müssen sich Land- und Forstwirte einstellen?

Lesezeit: 5 Minuten

Diese Analyse von Dr. Jörn Krämer, Umweltreferent beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, ist zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben erschienen.

Vergangene Woche Mittwoch hat das Europäische Parlament (EP) seine Position zu einer EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur festgelegt. Das Plenum nahm den Text mit 336 Ja- sowie 300 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen an.

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Knappes Ergebnis

Dass das Ergebnis so oder so knapp ausfällt, hatten Beobachter erwartet. Denn der Gesetzesvorschlag hatte vorher in verschiedenen EP-Ausschüssen, insbesondere im federführenden Umweltausschuss, keine Mehrheit bekommen. Dem Votum im Umweltausschuss entsprechend hatte der Ausschussvorsitzende dem Plenum daher vorgeschlagen, den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission ganz abzulehnen. Eine Abstimmung darüber scheiterte aber: 324 der Abgeordneten stimmten gegen die Ablehnung, 312 dafür und 12 enthielten sich.

Hitziger Schlagabtausch

Viele Medien haben über die Abstimmung berichtet. Das dürfte vor allem am hitzigen Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Gegnern gelegen haben. Zudem ging es um die Frage, wie sich Fraktionsmitglieder der Europäischen Volkspartei (EVP) positionieren. Das lässt Rückschlüsse zu, wie sie inzwischen zum Green Deal und zur Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (EVP) stehen.

Die Trilogverhandlungen zwischen dem EP, den Europäischen Mitgliedstaaten sowie der EU-Kommission sollen noch in dieser Woche starten. Das ist ein Zeichen dafür, dass einige Verhandler noch vor der EU-Wahl 2024 Fakten schaffen wollen.

Was steht im Gesetzesvorschlag?

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verständigt. Sie ist ein Eckpfeiler des Naturschutzes in der EU und des europäischen Green Deals. Eines ihrer Ziele lautet, beeinträchtigte Ökosysteme in der EU bis 2030 durch eine Reihe konkreter Verpflichtungen wiederherzustellen. Zur Umsetzung hat die Europäische Kommission am 22. Juni 2022 einen Gesetzesvorschlag veröffentlicht – zeitgleich mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Widerstandsfähigkeit der Natur stärken

Die vorgeschlagene Verordnung über die Wiederherstellung der Natur soll die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die sich bis 2030 auf mindestens 20% der beeinträchtigten Land- und Meeresgebiete der EU erstrecken sollen. Bis 2050 sollen dann alle Ökosysteme erfasst sein, bei denen eine Wiederherstellung erforderlich ist. Insgesamt soll die Wiederherstellung von Ökosystemen die Widerstandsfähigkeit der Natur stärken, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen und somit letztlich auch die Ernährung sichern, da Landwirtschaft vom guten Zustand der Ökosysteme abhängt.

Die Mitgliedstaaten sollen nationale Pläne zur Wiederherstellung erstellen. Darin müssen sie unter anderem die wiederherzustellenden Gebiete darstellen und die Maßnahmen zur Verbesserung darlegen. Auch sollen die Mitgliedstaaten Zeit- und Finanzpläne aufführen. Ihre nationalen Wiederherstellungspläne müssen die Mitgliedstaaten mindestens alle zehn Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Das Verfahren hat somit Parallelen zur jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Torfmoore wiedervernässen

Als geschädigte Ökosysteme führt der Verordnungsvorschlag etwa entwässerte Torfmoore an. Deren Wiedervernässung soll die Artenvielfalt stärken und CO2-Emissionen senken. Des Weiteren sollen bis 2030 mindestens 25.000 km Flüsse von Hindernissen wie zum Beispiel Querbauwerken befreit werden. In Städten sollen Grünflächen und Bäume als Teile einer grünen Infrastruktur ausgeweitet werden. Für Wälder sind unter anderem mehr Totholz sowie ein höherer Anteil von Wäldern mit uneinheitlicher Alters­struktur als Ziele formuliert. Der Vorschlag richtet sich aber auch an landwirtschaftliche Ökosysteme: Hier sollen die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den Maßnahmen in anderen geschädigten Ökosystemen die biologische Vielfalt in den Agrarlandschaften verbessern.

Um den Zustand von landwirtschaftlichen Ökosystemen zu bewerten, fehlt laut Kommission eine gemeinsame Methode. Daher will sie Indikatoren heran­ziehen, die die biologische Vielfalt zeigen. Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich, dass diese Indikatoren einen Aufwärtstrend haben. Als Indikatoren gelten in erster Linie ­Bestände an Feldvögeln und Wiesenschmetterlingen, das Vorkommen an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden sowie auf land­wirtschaftlichen Flächen befindliche Landschaftselemente mit großer Vielfalt. Bis 2030 ­sollen mindestens 10% der landwirtschaftlichen Fläche solche Landschaftselemente aufweisen.

Was zählt zu Landschaftselementen?

Dazu zählt der Verordnungsentwurf etwa Brachflächen, Feldraine, Hecken, Bäume oder Gräben. Sie werden angerechnet, wenn sie weder produktiv genutzt (einschließlich Beweidung und Futternutzung) noch mit Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Produktive Bäume wie in Agroforstsystemen werden abweichend als Landschafts­elemente mit großer biologischer Vielfalt anerkannt, wenn dort keine Düngung oder Pflanzenschutz erfolgen und die Ernte zu Zeiten stattfindet, in denen die biologische Vielfalt nicht ­gefährdet ist.

Offen lässt der Vorschlag den Weg, über den die Mitgliedstaaten die Zielmarke von 10% erreichen. Als ein Instrument ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) angeführt. Diese schreibt über die Konditionalität vor, dass grundsätzlich auf 4% der Ackerfläche eines Betriebes Brachflächen oder Landschaftselemente vorhanden sein müssen. Darüber hinaus sollen Öko-Regelungen der Ersten Säule und Agrarumweltmaßnahmen der Zweiten Säule ihren Beitrag leisten. Des Weiteren verweist die Europäische Kommission auf von der EU geförderte Naturschutzprojekte.

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