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topplus Mit Stimmengleichheit

EU-Umweltausschuss lehnt Timmermans Umweltpläne ab – Was nun?

Der Umweltausschuss im Europaparlament lehnt den Gesetzesvorschlag zur Naturwiederherstellung nach langer Abstimmung ab. Der Text geht nun ins Plenum. Dort steht die nächste Kampfabstimmung an.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes hat am Dienstagmittag den veränderten Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (NRL) durch Stimmengleichstand (44:44) abgelehnt. Das Naturwiederherstellungsgesetz ist zum zentralen Streitpunkt zwischen den EU-Grünen und der Europäischen Volkspartei (EVP) geworden.

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Der Sitzungssaal des Umweltausschusses war am Dienstagmittag übervoll. Dass einige Besucher auf Stehplätze ausweichen mussten, ist in Brüssel eine Seltenheit.

Der heftige Streit um das NRL und damit die Zukunft des Green Deal von Kommissionschefin Ursula von der Leyen und ihrem Vize Frans Timmermans ist zum bestimmenden Thema in der Brüssler Politik geworden.

Lange Abstimmung im Ausschuss

Der Ablehnung des Gesetzesvorschlages im Umweltausschuss war eine lange Abstimmung vorausgegangen, in der die Abgeordneten hunderte Änderungsanträge einzeln abstimmen mussten – nur um den Text im finalen Votum komplett abzulehnen. Das ist jedoch nicht das Ende des NRL sondern lediglich ein weiterer Schritt im langen EU-Gesetzgebungsverfahren.

Was folgt?

Das Votum im Umweltausschuss hat zur Folge, dass der Ausschussvorsitzende dem Plenum des Europaparlamentes vorschlagen wird, das Gesetz abzulehnen. Es ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, dass eine Mehrheit der Abgeordneten dem Aufruf Mitte Juli folgen wird.

Jutta Paulus, Verhandlerin des NRL für die EU-Grünen, glaubt, dass die konsequente Ablehnung des NRL durch die EVP bröckelt. „Die EVP musste bereits im Ausschuss eine ganze Reihe ihrer Abgeordneten auswechseln, weil sie nicht bereit waren gegen das NRL zustimmen. Das wird im Plenum nicht mehr gehen.“

EVP besteht auf neuen Anlauf

Christine Schneider (CDU), die das NRL für die EVP verhandelt, sieht das naturgemäß anders. „Wir fordern jetzt einen neuen Vorschlag, der die Kritikpunkte berücksichtigt und nicht politisch eingefärbt ist. Dazu brauchen wir eine solide Datenlage und eine Gesetzesfolgenabschätzung“, kommentierte Schneider das Abstimmungsergebnis.

Der österreichische EVP-Abgeordnete Alexander Bernhuber spricht von einem "Sieg der Vernunft".

Webers Rache an von der Leyen?

Seit Wochen gehen die beiden Lager hart miteinander ins Gericht. Die Grünen werfen der EVP Parteitaktik vor. Sie wittern gar einen persönlichen Rachefeldzug des EVP-Chefs Manfred Weber an von der Leyen, weil dieser bei der vergangenen Wahl nicht Kommissionschef werden konnte.

Die EVP wiederum kritisiert die unklaren Auswirkungen des NRL, fehlende Folgenabschätzungen und handwerkliche Fehler der EU-Kommission. Der Gesetzesvorschlag sei eine Gefahr für ländliche Räume und die Landwirtschaft und müsse daher von Grund auf erneuert werden, so die EVP-Forderung.

Was plant die Kommission?

Die EU-Kommission hat sich im EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorgenommen, auf mindestens 20 % der Land- und Seefläche der EU „naturwiederherstellende Maßnahmen“ durchzuführen. Im Vorwort des Gesetzes beschreibt die EU-Kommission, bis zu 10 % der Ackerfläche mit artenreichen Landschaftselementen versehen zu wollen.

Bauernverband: EU-Parlament muss NRL-Entwurf zurückweisen

Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wird mit dem Scheitern des NRL im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments offenkundig, dass der Regelungsvorschlag grundlegende Konstruktionsfehler enthält und falsch ausgerichtet ist. Der DBV sieht sich in seiner Kritik bestätigt, nach der das Natur-Wiederherstellungsgesetz nicht auf Naturschutz in Kooperation mit Landwirten und Landnutzern setzt, sondern Nutzungsverbote und Flächenentzug vorsieht.

Vor diesem Hintergrund ruft der Bauernverband das Europäische Parlament auf, den Vorschlag ebenfalls in Gänze zurückzuweisen und von Seiten der EU-Kommission eine Neuausrichtung der Vorschläge auf Basis von Kooperation, produktionsintegrierter Maßnahmen und dem Vorrang von Freiwilligkeit einzufordern. Der DBV mahnt alle Beteiligten dazu, sich konstruktiv mit den Argumenten und Bedenken der Landnutzern auseinander zu setzen. Der Berufsstand unterstütze das Ziel der Förderung der Biodiversität, das Natur-Wiederherstellungsgesetz sei aber der falsche Weg.

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