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EU-Umweltausschuss will Pflanzenschutzverbote offenbar kaum abschwächen

Ausnahmen der drohenden Pflanzenschutzverbote in „sensiblen Gebieten“ könnte es nur für wenige Pflanzenschutzmittel geben. Das fordern Sarah Wiener und führende EU-Umweltpolitiker.

Lesezeit: 4 Minuten

Am kommenden Dienstag wollen die Mitglieder des Umweltausschusses im Europaparlament über ihre Position zur EU-Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (sustainable use regulation, SUR) abstimmen. Umstrittenes Detail der SUR sind die Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten sensiblen Gebieten.

Wie top agrar aus Parlamentskreisen erfuhr, planen die EU-Umweltpolitiker nur kleine Änderungen bei den sensiblen Gebieten im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission. Die Behörde hatte angedeutet, dass sie zu Zugeständnissen bei den sensiblen Gebieten bereit sein könnte.

Umweltausschuss: Nur Bio-Pflanzenschutz in sensiblen Gebieten

Das geht aus den Entwürfen für sogenannte Kompromissvorschläge hervor, die top agrar vorliegen. Es heißt, dass die Berichterstatterin der SUR, Sarah Wiener (Grüne) diese Kompromissvorschläge dem Umweltausschuss zur Abstimmung vorlegen will – und mit einer Mehrheit der Stimmen im Ausschuss rechnen kann.

Eine Koalition aus linken, grünen, sozialdemokratischen und einigen liberalen EU-Umweltpolitikern will offenbar lediglich solche Pflanzenschutzmittel in den sensiblen Gebieten zulassen, die für den ökologischen Landbau zugelassen sind.

Gebietskulisse unklar

Die zukünftige Flächenkulisse der sensiblen Gebiete bleibt im Kompromissvorschlag unklar.

Der Aufreger bisher: Alle Flächen, die die Mitgliedstaaten ins CDDA-Naturschutzregister melden, galten als sensible Gebiete. In Deutschland sind das unter anderem Landschaftsschutzgebiete.

Der Kompromissvorschlag, der am Dienstag zur Abstimmung im Umweltausschuss kommen soll, schließt alle FFH-, Natura 2000- und Vogelschutzgebiete ein. Auch die Flächen aus dem CDDA-Register sollen weiterhin als sensibles Gebiet vom Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel betroffen sein.

Jedoch werden die Mitgliedstaaten im Kompromissvorschlag aktiv aufgefordert, die Flächen, die sie im CDDA angeben, neu zu bewerten und zu analysieren, ob dort strenge Pflanzenschutzregeln gerechtfertigt sind.

Landwirte sollen Ausnahmengenehmigung am Feldrand sichtbar machen

Landwirte, die zukünftig chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in den sensiblen Gebieten ausbringen wollen, sollen nicht nur einen Einzelfall-Antrag bei einer Behörde stellen müssen, sondern den Einsatz des Pflanzenschutzmittels am Feldrand kenntlich machen.

Zusätzlich würde jeder Einsatz eines für sensible Gebiete „verbotenen“ Pflanzenschutzmittels in einem Online-Register veröffentlicht.

Das hat bereits die EU-Kommission in ihrem Vorschlag gefordert, der Entwurf des Kompromissvorschlags für den EU-Umweltausschuss übernimmt diesen Passus jedoch nahezu wortgleich.

Agrarausschuss dagegen

In einer Abstimmung in der vergangenen Woche hatten Abgeordnete des Agrarausschusses dafür gestimmt, gerade diese Regeln abzuschwächen. Das Votum der Agrarpolitiker hat jedoch – bis auf wenige Teile der Verordnung - keine bindende Wirkung auf den federführenden Umweltausschuss.

Reduktionsziele rauf?

In den Landstrichen, die nicht als sensible Gebiete gelten, sollen Landwirte weiterhin chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel einsetzen können. Das stellen auch die Kompromissvorschläge für den EU-Umweltausschuss nicht in Frage.

Die Frage ist jedoch, welche Mengen an Pflanzenschutzmitteln die Mitgliedstaaten einsparen sollen. Der Agrarausschuss fordert eine Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2035 als EU-weites Ziel, die Kommission will eine Halbierung bis 2030 mit separaten nationalen Zielen.

Wieners Kompromissvorschläge sehen bis 2030 „mindestens“ eine Halbierung des Einsatzes des chemischen Pflanzenschutzes vor. Bei gefährlicheren („more hazardous“) Pflanzenschutzmitteln sollen Landwirte bis 2030 sogar 65 % einsparen.

Setzt sich Wiener durch?

Sollten die Kompromissvorschläge, die top agrar vorliegen, eine Mehrheit erlangen, könnte das ein Etappensieg für die grüne Berichterstatterin Sarah Wiener gewertet werden.

Aus Kreisen der Verhandler erfuhr top agrar, dass sich eine solche Mehrheit aus den Fraktionen der Linken, der Sozialdemokraten, der Grünen und Teilen der Liberalen finden könnte.

Finale Entscheidung im Plenum

Die Position, die der Umweltausschuss am Dienstag beschließt, ist allerdings noch nicht die finale Position des EU-Parlamentes. Diese müssen alle Parlamentarier im Plenum beschließen. Das ist für die Plenarsitzung vom 23.-26. November geplant.

Mit der Position, die im Plenum eine Mehrheit findet, geht das EU-Parlament in die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission, um die schlussendliche Verordnung auszuhandeln. Die Mitgliedstaaten konnten sich bislang noch auf keine Position zur SUR einigen.

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