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topplus Keine Mehrheit in Brüssel

Wie es nach der deutschen Glyphosat-Enthaltung weitergeht

Spätestens im Dezember muss die EU über Glyphosat entschieden haben. Doch nach der deutschen Enthaltung bei der Abstimmung geht der Streit um das Herbizid weiter. Was jetzt wichtig ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten haben vergangene Woche keine nötige Mehrheit für oder gegen einen Vorschlag der EU-Kommission gefunden, das Herbizid Glyphosat bis 2033 zuzulassen.

Wie hat Deutschland bei Glyphosat abgestimmt?

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Deutschland hat sich in der Abstimmung im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF) enthalten. Zwar ist der Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) federführend in der Sache und klar gegen Glyphosat.

Doch der Koalitionspartner der Grünen, die FDP, ist für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung. Diese Patt-Situation in der Ampel-Regierung führte zur deutschen Enthaltung.

Warum hat es keine klare Entscheidung gegeben?

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten mussten am 13. Oktober im SCOPAFF-Ausschuss über die Zukunft des Herbizids abstimmen. Eine Entscheidung können die EU-Länder nur mit einer qualifizierten Mehrheit treffen.

Wann ist eine qualifizierte Mehrheit erreicht?

Eine qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Mehrheit von 55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, für oder gegen den Kommissionsvorschlag stimmt.

Wie haben andere Länder wie Frankreich, Spanien zu Glyphosat abgestimmt?

Tatsächlich stimmten 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten (gut 67 %) der Mitgliedstaaten für die Verlängerung von Glyphosat. Die repräsentieren jedoch nur 55 % der EU-Bevölkerung. Die EU-Kommission gibt diese Daten nicht bekannt. top agrar erfuhr jedoch aus unterrichteten Kreisen, wer am vergangenen Freitag wie abgestimmt hat.

Die interaktive Karte zeigt: Neben Deutschland, haben sich unter anderem Frankreich, die Niederlande und drei weitere EU-Mitglieder enthalten. Dagegen stimmten nur drei Mitgliedstaaten: Kroatien, Luxemburg und Österreich.

Wie geht es mit der Zulassung von Glyphosat jetzt weiter?

In wenigen Wochen wird die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag einem sogenannten Berufungsausschuss vorlegen.

Im Berufungsausschuss müssten wieder Vertreter der Mitgliedstaaten über den Vorschlag abstimmen. Kommt auch hier keine qualifizierte Mehrheit zustande, könnte die EU-Kommission auch ohne Votum der Mitgliedstaaten über die Zukunft von Glyphosat entscheiden.

Wie steht die EU-Kommission zu Glyphosat?

Muss die EU-Kommission ohne klares Votum der Mitgliedstaaten über Glyphosat entscheiden, deutet sich eine Wiederzulassung an. Die EU-Kommission war es, die den EU-Mitgliedstaaten die Verlängerung per Verordnungsentwurf vorgelegt hat. Die Basis der EU-Kommission die positive Bewertung des Herbizids durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). die EFSA konnte „keine kritischen Problembereiche“ feststellen.

Eine Entscheidung ohne Votum der Mitgliedstaaten dürfte aus Sicht der EU-Kommission der politisch unerwünschte Ausgang sein. Die Mitgliedstaaten würden der Brüsseler Behörde sprichwörtlichen schwarzen Peter zuschieben. Sie müsste über die Zukunft umstrittenen Herbizid allein entscheiden.

Ist ein deutsches Verbot trotz EU-Zulassung möglich?

Ja, unabhängig der EU-Entscheidung gilt in Deutschland seit dem 7. September 2021 die 5. Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. In dieser ist im §9 für den Wirkstoff Glyphosat ein generelles Anwendungsverbot ab dem 1. Januar 2024 festgelegt. Es wird dann keine Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen geben. Restmengen müssten Landwirte fachgerecht entsorgen.

Gesetzt den Fall, dass die Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene verlängert wird, müsste die deutsche Pflanzenschutzanwendungsverordnung vermutlich angepasst werden. Dies scheint kurzfristig kaum möglich, daher wäre der Einsatz von Glyphosat – nach jetzigem Stand – ab dem 01.01.2024 verboten.

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