Nahezu ausgeschlossen ist nach Einschätzung des Thünen-Wissenschaftlers Dr. Peter Mehl eine Neuregelung der Hofabgabeklausel, um den Einwänden des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Zwar seien zusätzliche Härtefallregelungen grundsätzlich machbar, sagt Mehl im Interview mit AGRA-EUROPE. Den von den Karlsruher Richtern ebenfalls beanstandeten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hält er jedoch für kaum heilbar.
Auch mit Blick auf die Positionen der Parteien räumt der Wissenschaftler einer neuerlichen Novellierung der Hofabgabeklausel nur geringe Chancen ein. Keine unmittelbaren Folgen hätte eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung laut Mehl für die Zukunft des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems. Dessen zentrale Begründung sei die Gewährleistung der sozialen Sicherung aus einer Hand, die spezifisch auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten sei.
Der hohe Bundesmitteleinsatz rechtfertige sich aus den strukturwandelbedingten Defiziten, für die bislang nach Auffassung des Gesetzgebers nicht die Solidargemeinschaft der Arbeitnehmersozialversicherungen, sondern die aller Steuerzahler aufkommen sollten. Die Politik sieht der langjährige Experte in der Verantwortung, in Sachen Hofabgabeklausel so bald wie möglich für Klarheit zu sorgen.
Bewilligung unter Vorbehalt wäre sozialverträglicher
Das derzeitige Moratorium bei der Entscheidung über Anträge auf Altersrenten treffe viele Menschen, „die in der Mehrzahl der Fälle auf diese Altersrente angewiesen sind, mit ihr gerechnet haben und auch viele Jahre Beiträge bezahlt haben“, stellt der stellvertretende Leiter des Thünen-Instituts (TI) für Ländliche Räume fest.
Erste Reaktionen von Betroffenen zeigten, dass dies dem Ansehen und der Akzeptanz des agrarsozialen Sicherungssystems schade. Vor diesem Hintergrund müssten sich die Verantwortlichen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), den Ministerien und den Fraktionen rasch darüber verständigen, wie eine zeitnahe Auszahlung der Renten sichergestellt werden könne. „Eine Bewilligung, die unter Vorbehalt erfolgt, ist sozialverträglicher, als wenn nichts geschieht und SVLFG, Gesetzgeber und Justiz sich gegenseitig dafür die Verantwortung zuschieben“, so Mehl.