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FDP legt Maßnahmenplan für dreistufiges Wolfsmanagement vor

Wolfsmanagement ist rechtssicher möglich, so ein aktuelles Gutachten im Auftrag der FDP. Nun legen die Liberalen mit einem Umsetzungsplan nach und nehmen Bundesumweltministerin Lemke in die Pflicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Kommt jetzt Bewegung in das Thema Wolfsmanagement? Nachdem die FDP-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche ein Gutachten vorgestellt hat, laut dem ein Bestandsmanagement beim Wolf auch unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist, haben die Liberalen nun einen darauf basierenden Maßnahmenkatalog beschlossen.

Darin streben sie für einen gesellschaftlich akzeptierten, dauerhaft günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland ein dreistufiges Managementsystem an, das dem jeweiligen Zustand des deutschen Bestands gerecht werden soll. Dazu zählen sie ein Reaktionsmanagement, ein Bestandsmanagement und langfristig bei entsprechender Entwicklung des Bestands auch ein Nutzungsmanagement.

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Konflikte rechtssicher lösen

„Wir müssen den Konflikt zwischen Natur- und Küstenschutz, den Nutztierhaltern und der Existenz von Wölfen in Deutschland rechtssicher lösen“, betonte die Vorsitzende der FDP-Agrarpolitiker, Wiebke Knell. Ein regional flexibilisiertes und differenziertes Bestandsmanagement sei nicht nur sinnvoll, sondern auch bereits jetzt in voller Übereinstimmung mit europäischem Rechtsrahmen umsetzbar.

Knell fordert deshalb Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, mit ihrer „Vogel-Strauß-Politik“ aufzuhören. Die Bundesministerin dürfe sich nicht länger sinnvollen Änderungen im Naturschutzrecht und somit einer gesellschaftlichen Akzeptanz eines nachhaltig regulierten Wolfsbestands verwehren.

Bestandszahlen realitätsgetreu abbilden

Für ein für alle tragfähiges Gleichgewicht aus Artenschutz, Natur- und Küstenschutzes und dem Schutz der Weidetierhaltung sind laut der FDP zudem folgende Schritte notwendig:

  • Es muss grundlegend anerkannt werden, dass der Wolf sich in Deutschland etabliert hat und stetig weiter ausbreitet.
  • Der Wolfsbestand muss realitätsgetreu abgebildet werden. Bei der Bestimmung der Stabilität der Wolfspopulationen in Deutschland muss der genetische Austausch mit den Artgenossen in Nachbarländern mit bedacht werden.
  • Im Rahmen des nächsten FFH-Berichts der Bundesregierung an die Europäische Kommission muss umgesetzt werden, dass

a. das Bundesumweltministerium davon abrückt, dass der Wolf sich in allen besiedlungsfähigen Gebieten ausgebreitet haben muss, um den günstigen Erhaltungszu stand zu erreichen;

b. das Bundesumweltministerium sich an die acht Bedingungen für den günstigen Erhaltungszustand einer Population hält, die im von der IUCN/SSC Arbeitsgruppe Initiative Großraubtiere für Europa vorgelegten Bericht "Leitlinien für Managementpläne auf Populationsniveau für Großraubtieren" dargelegt sind.

  • Die Spielräume der europäischen Gesetzgebung müssen beim Monitoring und Management der Wolfsbestände vollständig genutzt werden, um den Wolfsbestand in Deutschland auf ein ökologisch, ökonomisch und sozial verträgliches Maß zu reduzieren.
  • Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Schutzstatus des Wolfs durch die Umstufung von Anhang IV in Anhang V der FFH- Richtlinie angepasst wird.
  • Das Bundesnaturschutzgesetz muss novelliert werden:

a. Dabei muss die Definition einer Art in §7 BNatSchG an die wissenschaftliche Definition des biologischen Artkonzepts angeglichen werden.

b. Die Regelungen zur Entnahme in § 45a BNatSchG müssen so ausgestaltet werden, dass verwaltungsrechtliche Hürden abgebaut und die Genehmigungen zur Entnahme schnellstmöglich rechtssicher erteilt werden.

c. §45a BNatSchG muss weiterentwickelt werden, um die rechtliche Grundlage für ein europarechtskonformes regional differenziertes Bestandsmanagement zu schaffen.

  • Die Kompetenz der Jägerinnen und Jäger vor Ort, die ihre Reviere und die Tierbestände am besten kennen, muss insgesamt stärker genutzt werden. Die Entnahme von auffälligen Wölfen darf keine Nachteile für die beteiligten Personen haben.
  • Perspektivisch ist bei einem gesicherten günstigen Erhaltungszustand ein Nutzungsmanagement zu etablieren. Dies sollte über eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes erfolgen.
  • Bei Nutztierrissen sind die getroffenen Herdenschutzmaßnahmen zu erfassen, um deren Wirksamkeit überprüfen zu können.
  • Tierhalter müssen beim Schutz ihrer Weidetiere bürokratiearm und schnell unterstützt werden. Im Fall eines Tierverlustes durch einen Wolfsriss muss der Zugang zu Entschädigungszahlungen erleichtert werden.

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