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Gutachten: Wolfsmanagement schon heute rechtskonform möglich

Ein Gutachten im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion zeigt Wege zu einem echten Bestandsmanagement auf. Die Liberalen wollen das nun in einen Gesetzentwurf gießen und die Ampelpartner beim Wort nehmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Bestandsmanagement beim Wolf wäre selbst nach den aktuell geltenden Regeln möglich, die Änderung des Schutzstatus für den Wolf im Anhang der FFH-Richtlinie würde die Umsetzung aber deutlich erleichtern. So lautet das kurze Fazit eines Rechtsgutachtens, das Prof. Michael Brenner von der Universität Jena im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion durchgeführt hat. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carina Konrad will nun auf dieser Grundlage ein Gesetzesvorhaben für ein Wolfsmanagement anstoßen und so eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampel realisieren.

FFH-Richtlinie hat schon Ausnahmen

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Wie Brenner bei der Vorstellung des Gutachtens heute in Berlin ausführte, bietet die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ausreichend Möglichkeiten für EU-rechtskonforme Entnahmen beim Wolf. Die Richtlinie erlaube nämlich schon jetzt Ausnahmen für den sonst strengen Schutzstatus, beispielsweise zur Verhütung „ernster Schäden an Kulturen und in der Tierhaltung“ oder im Interesse der „Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit“.

Der Verfassungsrechtler leitet daraus aber auch die einen Ansatz für ein echtes Bestandsmanagement ab, wie es beispielsweise in Schweden oder Finnland längst praktiziert wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht dies allerdings von mehreren Voraussetzungen abhängig:

  • Der „günstige Erhaltungszustand“ muss beim Beutegreifer erreicht sein – sowohl regional als auch darüber hinaus.
  • Es muss ein Bestandspflegeplan vorliegen und eine Höchstzahl der pro Jagdjahr zu tötenden Individuen festgelegt werden.
  • Negative Folgen für die Struktur der betroffenen Populationen müssen ausgeschlossen werden.

„Akzeptanzkorridor“ definieren

Brenner geht selbst davon aus, dass ein aktives Bestandsmanagement schon allein deshalb nötig ist, um langfristige gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf zu erhalten. Er plädiert für die Definition eines „Akzeptanzkorridors“ sowohl auf Regional- als auch Bundesebene, der ein dauerhaftes und möglichst spannungsfreies Miteinander von Wolf, Mensch und Weidetieren ermöglichen würde. Damit würde man auch wegkommen vom jetzigen „Reaktionsmanagement“, das vorrangig auf die Entnahme von Problemtieren abzielt, hin zu einem echten Bestandsmanagement, so der Verfassungsrechtler.

Wo dieser „Akzeptanzkorridor“ liegen könnte, vermag Brenner nicht exakt zu definieren. Er verweist allerdings auf das schwedische Beispiel, wo bei einer Landesfläche von 447.435 km2 und einer Bevölkerung von rd. 10,4 Millionen Bürgern eine Zielgröße von 170 bis 270 Wölfen angepeilt wird. Zum Vergleich: Der Deutsche Jagdverband schätzt den Wolfsbestand in der Bundesrepublik aktuell auf rund 2.300 Tiere – bei einer Landesfläche von 357.600 km2 und 83 Millionen Menschen.

Schnellschüsse vermeiden

Vor diesem Hintergrund warnt Brenner die Politik genauso vor einer andauernden Verweigerungshaltung wie vor Schnellschüssen. Der Einstieg in ein regelkonformes Bestandsmanagement sei notwendig, rechtlich zwar anspruchsvoll, aber möglich und sollte auch im Interesse des gesellschaftlichen Friedens angegangen werden.

Nach Einschätzung des Jenaer Verfassungsrechtlers könnten die skizzierten Schritte durch Ergänzungen und Anpassungen sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch im Bundesjagdgesetz realisiert werden, ohne in Konflikt mit den europarechtlichen Bestimmungen zu geraten. Dies wäre auch mit der aktuellen Einstufung des Wolfs in Anhang IV der FFH-Richtlinie möglich. Eine Abschwächung des Schutzstatus durch die Einstufung in Angang V würde allerdings den gesamten Vorgang deutlich erleichtern.

Konrad: Wegkommen von Diskussionen

Konrad will diesen Ansatz nutzen, um innerhalb der Ampel eine neue Initiative zum Umgang mit dem Wolf loszutreten. Sie nimmt die roten und grünen Koalitionspartner dabei auch in die Pflicht, zumal diese sich im Koalitionsvertrag auf ein europarechtskonform ausgestaltetes regional differenziertes Bestandsmanagement verständigt haben.

„Wir werden einen Gesetzentwurf auf Basis des Gutachtens schreiben“, verspricht die FDP-Politikerin. Sie will endlich wegkommen von Diskussionen und echte Fortschritte zum Schutz von Weidetieren erreichen, ohne den Wolf auszurotten.

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