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Flächenänderungen rechtzeitig melden

Bayerns Landwirte erhalten in den nächsten Tagen zusammen mit dem Bescheid für den zusätzlichen Beihilfebetrag bei der Betriebsprämie auch die Formblätter zur Mitteilung von Flächenänderungen.

Lesezeit: 1 Minuten

Bayerns Landwirte erhalten in den nächsten Tagen zusammen mit dem Bescheid für den zusätzlichen Beihilfebetrag bei der Betriebsprämie auch die Formblätter zur Mitteilung von Flächenänderungen. Wie das Münchner Landwirtschaftministerium mitteilt, sollen die Betriebsleiter damit die Flächenänderungen für den Mehrfachantrag 2009 möglichst frühzeitig an das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten melden. Nur bei einem korrekten Datenbestand in den Antragsunterlagen könne auch eine zügige Abwicklung der Antragstellung sichergestellt werden. Bei der Umwidmung einer Fläche in eine nicht landwirtschaftliche Nutzung, z.B. durch eine Baumaßnahme, ist laut Ministerium das Datum des Flächenverlustes anzugeben. Denn sowohl bei der Betriebsprämie als auch bei den Agrarumweltmaßnahmen müssen Flächen grundsätzlich ganzjährig beihilfefähig sein. Auf umgewidmeten Flächen können daher keine Prämien gewährt werden.

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