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Mehrwertsteuer ab Januar für Hofcafes und Restaurants bei 19 %

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie steigt an Januar 2024 wieder auf 19 %. Essen zum Mitnehmen wird weiter mit 7 % besteuert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird zum Jahresbeginn wieder auf 19 % steigen. Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt und bei der Lieferung wird mit 7 % besteuert. Um die Gastronomie während der Corona-Pandemie zu entlasten, war der Steuersatz auch für Speisen in Restaurants und Cafés vorübergehend gesenkt worden, und danach wurde die Regelung wegen der Energiekrise mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende 2023.

Die Gastronomiebranche hatte vehement dafür geworben, die Steuersenkung beizubehalten, und warnte vor einer Pleitewelle. Kritiker wiesen im Falle einer dauerhaften Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Steuerausfälle in Milliardenhöhe hin. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums betrug das Volumen der Umsatzsteuerreduzierung zuletzt 3,4 Mrd. €.

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Verbände fordern gemeinsam einheitliche Regelungen

Eine breite Allianz aus insgesamt 17 Verbänden fordert in einer gemeinsamen Pressemeldung die einheitliche Besteuerung auf Essen mit 7%. Auch der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Brauer-Bund haben sich dem Bündnis angeschlossen. Gemeinsam appellieren sie an alle politischen Entscheiderinnen und Entscheider, an den 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie festzuhalten. Restaurants, Cafés und Caterer haben eine hohe Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Betroffen seien ganze Wertschöpfungsketten wie Lebensmittel- und Getränkehersteller, Fachgroßhändler sowie die Landwirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft als auch viele weitere Partner.

Keine Benachteiligung für Restaurants

Das Essen im Restaurant und Café dürfe nicht wieder gegenüber anderen Anbietern von Essen benachteiligt werden. Seit 1. Juli 2020 gilt der einheitliche reduzierte Satz für Speisen, aktuell befristet bis Ende 2023. Wenn die Steuer für das Essen im Restaurant wieder steigt, würden für das Essen zur Mitnahme, To Go, Drive-In, die Essenslieferung sowie für Essen aus dem Supermarkt wie zum Beispiel den Fertigsalat weiterhin 7% gelten.

Von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Personal sei vor allem die Gastronomie stark betroffen. Die Kosten für den Wareneinsatz und Personal machen in den meisten Betrieben bereits 60% bis 70% des Umsatzes aus, die Energiekosten 4% bis 10%.

Ein Gegensatz zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung

Eine Steuererhöhung würde den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung widersprechen. Kinder müssen lernen und erfahren, was gute und gesunde Ernährung ist. Der Kauf frischer, regionaler und ökologisch erzeugter Lebensmittel muss möglich sein unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. "Wir wollen, dass das Essen in Kitas und Schulen finanzierbar bleibt", erklärt das Bündnis in seiner Pressemitteilung. "Deshalb brauchen Eltern und Schul- wie Kita-Verpfleger dringend Planungssicherheit."

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