In einem Geflügelbestand in Rietberg-Westerwiehe ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, bestätigt. Es handelt sich um einen Legegänse-Betrieb mit 2.800 Tieren. Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh hat unverzüglich die Tötung des Bestandes und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlasst.
So wurden mit einer Tierseuchenverfügung ein Sperrbezirk (mindestens drei Kilometer Durchmesser) und ein Beobachtungsgebiet (mindestens zehn Kilometer Durchmesser) rund um den betroffenen Hof eingerichtet. In diesen Bereichen gelten Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, die in der Verfügung genannt werden, zum Beispiel neben der kreisweit bereits seit dem 22. November bestehenden Stallpflicht ein Verbringungsverbot für Geflügel – Geflügel darf innerhalb des Gebiets nicht transportiert werden.
Im Sperrbezirk gibt es insgesamt 200 Betriebe mit einem gemeldeten maximalen Besatz von zirka 800.000 Stück Geflügel, im Beobachtungsgebiet alles in allem 600 Haltungen mit einem maximal gemeldetem Besatz von 2.000.000 Stück Geflügel. Die tatsächlichen Zahlen sind deutlich niedriger und werden im Laufe dieser und der nächsten Woche ermittelt.
Der Inhaber des Gänselege-Betriebes hatte seinen Hoftierarzt am Montagabend über zehn Todesfälle unter seinen Legegänsen informiert. Der verwies direkt an die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh. Darauf veranlasste das Veterinäramt die Untersuchung der verendeten Tiere im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Ostwestfalen-Lippe Westfalen (CVUA-OWL) in Detmold. Am Dienstagabend teilte das Labor des CVUA den Befund ‚H5 positiv‘ mit.
Das Kreis-Veterinäramt hat daraufhin umgehend das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz über den Verdacht auf Geflügelpest informiert. Die Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts ergab schließlich die hochansteckende Virus-Variante N8.
Welche Auflagen innerhalb des Sperrgebiets beziehungsweise des Beobachtungsgebiets zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung unter www.kreis-guetersloh.de