SVLFG
Grundrente nur für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
Der vom Bundeskabinett am 19. Februar 2020 verabschiedete Gesetzentwurf sieht keine Einführung der Grundrente in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) vor.
Nach dem Willen der Koalitionspartner sollen nur Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von der Grundrente profitieren. Die Grundrente ist nicht für Landwirte, andere Selbständige sowie Beamte, Richter und Soldaten, vorgesehen, welche nicht in der GRV versichert sind.
Landwirte würden eine solche daher nur erhalten können, wenn sie neben ihrer Versicherung in der AdL mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten in der GRV zurückgelegt haben. Hierbei sollen laut Gesetzentwurf die Zeiten aus der AdL nicht berücksichtigt werden.
Grund hierfür ist laut Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, dass die AdL eine Alterssicherung für Selbständige in der Landwirtschaft, deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen ist, die im Gegensatz zur GRV nur zum Teil über Beiträge finanziert wird. Der Einheitsbeitrag in der AdL sei einkommensunabhängig. Einkommensschwächere Versicherte können zudem einen Beitragszuschuss erhalten. Jeder Monatsbeitrag hat - unabhängig von möglichen Beitragszuschüssen - in der AdL bei der Rentenberechnung die gleiche Wertigkeit, so die SVLFG.
In der GRV hingegen richte sich der Beitrag grundsätzlich nach der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts. Das heißt, je mehr aufgrund des Verdienstes an Beiträgen gezahlt wird, desto höher fällt die spätere Rente aus. Die Renten derjenigen Arbeitnehmer, die mindestens 33 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der GRV vorweisen, aber nur eine geringe Rente erhalten, weil sie zwischen 30 und 80 % des Durchschnittsentgelts erzielt haben, sollen ab dem Jahr 2021 durch die Grundrente erhöht werden.
Nach dem Gesetzesentwurf werden neben der Grundrente auch Freibeträge beim Wohngeld, bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, bei der Sozialhilfe und bei den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung eingeführt. Auch hierfür müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten zurückgelegt worden sein. Hierbei sollen auch vergleichbare Zeiten, wie zum Beispiel Versicherungszeiten als Landwirt, berücksichtigt werden, erklärt die Sozialversicherung.
von Eibo Eiben
... Grundrente ...
… sie wird aus den Steuereinnahmen des Bundes finanziert; UND Steuern zahlen auch Landwirte - hier muss die "Sichtweise" wohl korrigiert werden! Ausreden sind im Grunde "kurzsichtig"! …
Das meinen unsere Leser
von Gerald Hertel
Wie kann es sein, dass ein Landwirt 45 Jahre auf seinen Hof 365 Tage im Schnitt 10-12 Stunden für die preiswerte Ernährung des Volkes arbeitet und dafür aus der Pflichtversicherung nicht einmal die Rente erhält welche der Grundrente entspricht.
Das meinen unsere Leser
von Gerd Uken
Wenn wir einen Nutzen davon hätten
Dann klammert man uns aus. Krankenkasse ebenso die ist nichtvEinkommensabhängig sonder von der bewirtschafteten Fläche, dem Hektarsatz der Gemeinde in dem der Betrieb ansässig ist. Und der richtet sich nach dem Wert der Flächen besser bekannt als Wirtschaftswert......
Das meinen unsere Leser