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GVO-Tagebuch Nr. 11: Mais weg, Getreidequalität weg

Und heute schreibt Landwirt Glogger-Hönle: Mittwoch 11.08.2010 Landwirte, Lohnunternehmer, Landhändler und sonstige Erntebeteiligten stehen vor der unlösbaren Aufgabe eine Ernte in zwei Tagen einzubringen, wofür sonst zwei Wochen notwendig sind.

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Und heute schreibt Landwirt Glogger-Hönle:


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Mittwoch 11.08.2010 Landwirte, Lohnunternehmer, Landhändler und sonstige Erntebeteiligten stehen vor der unlösbaren Aufgabe eine Ernte in zwei Tagen einzubringen, wofür sonst zwei Wochen notwendig sind. Ich habe durchaus Verständnis, wenn ich heute keinen Mähdrescher für meine Felder bekomme und hoffe darauf, dass das Wetter sich stabilisiert. Eine erste Auswertung des Weizens ergibt, dass der Auswuchs bei vielen Sorten so stark ist, dass die Qualität flöten geht. Es gibt wenige Weizensorten, die in der Hitze des Julis nicht zur Reife gelangt wären und jetzt auf Grund des Regens schon in Keimstimmung kommen. So fallen die Fallzahlen in den Keller und aus Qualitätsweizen wird mit jeder Stunde Ernteverzögerung immer mehr Futterweizen. Die Mühlen kommen den Landwirten und sich selbst entgegen, indem sie die normale Stoßgrenze von Fallzahl 220 sec. auf jetzt 150 sec. herabsenken, aber das hilft auch nicht immer. Nicht nur die Qualität ist weg, möglicherweise eignet sich das Getreide auch nicht mehr als Saatgut, denn was schon mal gekeimt hat, keimt ein zweites Mal nicht so ohne weiteres. Ein schwieriges Jahr. Mais weg, Qualität weg, Erträge eher im unteren Bereich, wobei die Preise durchaus geeignet sind einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Möglicherweise wird Mais im Herbst ganz schön teuer. Donnerstag 12.08.2010 Es hat wieder geregnet, keine großen Mengen, jedoch an eine Ernte ist nicht mehr zu denken. Die Böden sind allerdings befahr- und bearbeitbar. Auf den Genmaisflächen kann ich Klee aussähen. Eine Zwischenfrucht wird den Äckern gut tun, denn die Wirkung der Herbizid hat in den vergangen zwei Wochen immer mehr nachgelassen und ein Rasen aus verschiedenen Unkräutern eroberte die Flächen. Ich mache mit dem Grubber noch mal eine intensive Bodenbearbeitung, denn nicht immer wieder sind wiedererstandene Maispflanzen zu sehen. Dabei kommt pro ha wieder eine Arbeitszeit von rund 2 Std./ha heraus. Also das mit den 100,-- €/ha Kosten für den Umbruch ist schon recht dürftig. Während dieser Arbeiten habe ich Zeit mir die von Pioneer vorgeschlagene "Vereinbarung über eine freiwillige Soforthilfe" durch den Kopf gehen zu lassen. Besonders zwei Abschnitte machen mir immer noch Kopfzerbrechen. "Eine Sicherheit muss für die Soforthilfe nicht geleistet werden." Ist ja o. k. denke ich. Doch weiter "Wie in entsprechenden Vereinbarungen üblich, wird eine wechselseitige Verpflichtung zum Wohlverhalten (Verschwiegenheits- und Wohlverhaltensregelung) aufgenommen. Dies beinhaltet, dass die Parteien sich nicht über die jeweils andere Partei öffentlich ungebührlich äußern und über die Gegenstände der Vereinbarung Stillschweigen vereinbaren. Eine Einschränkung für ein gerichtliches Verfahren ist damit nicht verbunden, sondern dient primär dem geordneten Umgang mit den Medien. Ja was ist eigentlich eine ungebührliche Äußerung und ab wann verplappert sich da mal einer über die Gegenstände, frage ich mich. Etwas wundert mich dann doch, denn es heißt weiter: "Sofern die Landwirte das Musterverfahren gewinnen, wird ein wechselseitiger Verzicht auf Ansprüche erklärt, soweit sich diese der Höhe nach decken. Die betroffenen Landwirte können in diesem Fall die bereits geleistete Soforthilfe behalten. " Muss der Landwirt einen Teil zurückzahlen wenn es sich der Höhe nach deckt? Oder steckt der Teufel im Detail, denn mit der Soforthilfe hat der Landwirt die Höhe des Schadens kundgetan und obwohl in den meisten Fällen die nur einen Teil der entstandenen Kosten abdeckt, stellt es ja den Schaden dar, den Pioneer gegenüber dem Land Niedersachsen einklagen will. Wobei aus dem Schreiben auch hervorgeht, dass "die Zahlung der Soforthilfe entfaltet kein Präjudiz für Sach- und Rechtslage. Das heißt, dass der strittige Schadensersatzanspruch zwar teilweise erfüllt wird, damit aber nicht die Anerkennung dieses Anspruchs im Sinne eines Schuldeingeständnisses zu verstehen ist." Etwas schwieriger ist der Satz: "Lediglich in dem Fall, dass Pioneer das Musterverfahren gewinnen sollte, besteht für Pioneer eine Option zur Rückforderung der ganzen oder teilweisen Soforthilfe", wobei hier kaufmännisch gedacht wird und evtl. von dieser Option abstand genommen wird, denn es geht um eine große Anzahl von Kunden. Pioneer beleuchtet auch noch den steuerlichen Aspekt der Soforthilfe, denn nach § 6 Abs. 1 Nr.3 Satz 2 EStG müssen zinslose Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % in der Bewertung abgezinst werden, sofern der Landwirt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Pioneer schlägt deshalb einen symbolischen Zinssatz von 0,1 % vor. Ich glaube die Landwirte können in diesem Fall auch mal schnell ihren Steuerberater anrufen. Montag 16.08.2010 Draußen bläst ein kalter Wind bei Temperaturen von 17 Grad Celsius. Das Getreide hat eine Feuchte von 18,5 % aber es ist immerhin schon länger als 12 Stunden trocken. Der Wetterbericht hat ab Mittwoch Sommer (!) in Aussicht gestellt! Bis heute soll ich mich bei Pioneer melden, ob der Klärung der Gewinnermittlung. Pioneer möchte dann bis zum 20.08.2010 einen Entwurf einer Vereinbarung zwischen Pioneer und den Landwirten erarbeiten. Eine Abstimmung des Entwurfes mit den Landesbauernverbänden soll bis zum 31.08.2010 erfolgen. Der Versand und die Unterzeichnung der Vereinbarung ist bis zum 15.09.2010 geplant und die Auszahlung der Soforthilfe ab 15.09.2010. In einem Telefonat mit der Hauptgeschäftselle des BBV Schwaben in Augsburg erfahre ich, dass es Landwirte gibt, die die Musterklage gegen die Regierung von Oberbayern in Sachen Anordnung mit der rechtlichen Vertretung des Bauernverbandes anstreben. Das Ganze ist in also im Gange. Jetzt hoffe ich auf gute Gen- und Wetternachrichten.

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