Im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel jetzt den Deutschen Bauernverband (DBV), den Deutschen LandFrauenverband (dlv), den Bund der deutschen Landjugend (BDL) sowie CDU und CSU dazu aufgefordert, diese „ungerechte“ Klausel nun endgültig ersatzlos zu streichen.
Die Erpressung der Abgabe von landwirtschaftlichen Flächen mit der Verweigerung von eingezahlten Rentenbeiträgen sei und bleibe Unrecht und dürfe auch nicht durch eine wie auch immer geartete Korrektur des Gesetzes wiederhergestellt werden, so der Arbeitskreis in einer Presseverlautbarung.
Er bezeichnet es als erstaunlich und nicht nachvollziehbar, dass nun nach 37 Jahren das höchste deutsche Gericht offensichtlich erst erkannt habe, dass die gesetzliche Regelung von 1957 schon lange nicht mehr zeitgemäß und gerecht sei. Gewarnt wird, dass beim Versuch der „Reparatur“ neue Ungerechtigkeiten und neuer Streit herbeigeführt würden. Alle bisher durchgeführten Umfragen einschließlich der jüngsten nach dem Urteil in „top agrar Online“ seien zu dem Ergebnis gekommen, dass eine große Mehrheit von mehr als 60 % der Leser für die Abschaffung der Hofabgabeklausel gestimmt habe.
Kritik übt der Arbeitskreis an der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Mitteilung, sie könne aus rechtlichen Gründen zurzeit keine Anträge bearbeiten, sei ein erneuter Versuch, die Auszahlung von Renten zu verzögern. Selbstverständlich seien alle nicht beanstandeten Regelungen im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gültig und ermöglichten die Rentengewähr.
„Wir fordern die SVLFG auf, nicht noch mehr Unmut unter den Landwirten mit der Verschleppung der Antragsbearbeitung und Auszahlung von Renten auf sich zu ziehen“, so der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel. Er betonte, sich auch weiterhin für die kleinen und mittleren Betriebe und deren Überleben einsetzen zu wollen, notfalls auch mit dem langen Instanzenweg.