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Trotz Urteil zur Hofabgabe: Noch im August Antrag auf Rente stellen

Die Aussetzung der Rentenbewilligung durch die landwirtschaftliche Sozialversicherung stößt auf massive Kritik. Die Anwältin der Kläger gegen die Hofabgabeklausel rät betroffenen Landwirten auf jeden Fall ihre Anträge zu stellen. Die AbL wittert politische Einflussnahme.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Aussetzung der Rentenbewilligung durch die landwirtschaftliche Sozialversicherung stößt auf massive Kritik. Die Anwältin der Kläger gegen die Hofabgabeklausel rät betroffenen Landwirten auf jeden Fall ihre Anträge zu stellen. Die AbL wittert politische Einflussnahme.


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„Ich kritisiere die Vorgehensweise der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)“, erklärt die Rechtsanwältin Jutta Sieverdingbeck-Lewers von der Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten aus Münster, die die Kläger gegen die Hofabgabeklausel in Karlsruhe erfolgreich vertreten hatte, gegenüber top agrar. Es sei zwar richtig, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hätte, eine Neuregelung der Hofabgabeklausel nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu treffen. „Fakt ist aber, dass die geregelte Abgabeverpflichtung mit Verkündung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts am 09.08.2018 keine Anwendung mehr findet. Deswegen müssen Gerichte und SVLFG ihre Entscheidungen aufgrund derzeit geltender Rechtslage treffen und d.h. ohne Anwendung der Abgaberegelung“, so Sieverdingbeck-Lewers weiter. Die Hofabgabeverpflichtung sei damit ab sofort entfallen. „Diese kann für die Vergangenheit (ab dem 09.08.2018) auch nicht ohne weiteres wieder geändert werden“, sagt sie. Ein Aufschub, so wie ihn die Sozialversicherung nun verkündet, entbehre jedweder Rechtsgrundlage.


Es müssten Entscheidungen zu allen Renten getroffen werden, sagt Sieverdingbeck-Lewers. Bestandskräftige Entscheidungen könnten außerdem sehr wohl von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen sein, sagt sie. Rentenbezieher, die zusätzliche Flächen ab der Mindestgröße bewirtschaften sollten auf keinen Fall eine Neuregelung abwarten. Damit könnten ihnen nämlich nicht unerhebliche Rentenzahlungen entgehen. „Ich empfehle daher bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen umgehend einen Rentenantrag oder einen entsprechenden Überprüfungsantrag zu stellen“, sagt Sieverdingbeck-Lewers.


Auch die AbL kritisiert, dass die SVLFG trotz des Karlsruher Beschluss jetzt alle Anträge liegen lassen will. Sie ruft alle Bäuerinnen und Bauern sowie ihre Ehepartner, die das Rentenalter erreicht und ihre Renten-Wartezeit erfüllt haben, dazu auf, noch im laufenden Monat August einen Renten-Antrag zu stellen. Ob der Betrieb übergeben ist oder nicht, spiele keine Rolle mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem am 9. August bekannt gegebenen Beschluss die bisherige Verpflichtung zur Hofübergabe für verfassungswidrig und unanwendbar erklärt hat, schreibt die AbL in einer Mitteilung.


Die AbL kritisiert, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zwar Anträge entgegennehme, sie dann aber unbearbeitet liegenlasse. Die SVLFG behaupte, es gebe nach dem Karlsruher Beschluss keine rechtliche Grundlage dafür, Rentenanträge entscheiden zu können, weil die Richter die Regelung zur Hofabgabeverpflichtung für unanwendbar erklärt hätten.


„Diese Auslegung des Karlsruher Beschlusses durch die SVLFG ist genauso unhaltbar wie die Hofabgabeklausel selbst. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss ausdrücklich festgelegt, dass nur die Hofabgabeklausel im Gesetz nicht mehr angewendet werden darf, dass aber die sonstigen Regelungen zur Regelaltersrente und damit auch zur vorzeitigen Altersrente weiter anwendbar bleiben“, erklärt AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper.


Die AbL wertet das Vorgehen der SVLFG als Versuch der politischen Einflussnahme. „Der Vorstand der SVLFG will damit offensichtlich politischen Druck insbesondere auf die SPD-Bundestagsfraktion ausüben, damit die SPD von ihrer richtigen Forderung abrückt, die Hofabgabeklausel nun endgültig abzuschaffen. Die rentenberechtigten Bauern und Bäuerinnen werden für diese politischen Absichten in Mithaftung genommen. Dieses traurige Spiel muss sofort beendet werden“, sagte Jasper.


Wie auch immer die SVLFG nun weiter vorgehe, sei es für die rentenberechtigten Landwirtinnen und Landwirte und ihre Ehepartner wichtig, so zügig wie möglich Rentenansprüche zu sichern. „Auch wenn ein Antrag nicht sofort beschieden wird, ist für die Rentenzahlung der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig. Wer im August das Rentenalter erreicht oder erreicht hat, sollte auch im August den Antrag stellen“, empfiehlt Jasper. Der Antrag könne auch formlos bei der SVLFG, ihren Regionalstellen und den Beratungsstellen gestellt werden.

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