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Hofabgabeklausel: SVLFG bewilligt derzeit keine Altersrenten

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stoppt ihre Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten. Als Grund dafür gibt sie das Verfassungsgerichtsurteil gegen die Hofabgabeklausel an. Damit steigt der Druck auf eine politische Klärung.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stoppt ihre Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten. Als Grund dafür gibt sie das Verfassungsgerichtsurteil gegen die Hofabgabeklausel an. Damit steigt der Druck auf eine politische Klärung.


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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) muss die Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten vorerst aussetzen, teilt die SVLFG in einer Mitteilung heute mit. Grund dafür sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die Hofabgabe in der jetzigen Ausgestaltung als Altersrentenvoraussetzung für verfassungswidrig erklärt hat.


„Diese Entscheidung hat zur Folge, dass Gerichte und die SVLFG ihre Entscheidungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber nicht auf die beanstandete Vorschrift stützen dürfen“, schreibt die SVLFG. Die SVLFG benötige jedoch eine Grundlage, um Altersrenten (ggf. vorläufig) bewilligen zu können. Hierzu befindet sie sich nach eigenen Angaben mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA), in Abstimmung. Bis zu einer Antwort des BVA bedeutet dies laut der SVLFG:


  • Entscheidungen über Altersrentenanträge können nicht getroffen werden.
  • Renten wegen Erwerbsminderung und Witwen-/Witwerrenten sind von dem Urteil nicht betroffen, das heißt hier ist vorerst noch die Hofabgabe notwendig.
  • Bestandskräftige Entscheidungen sind von dem Urteil nicht betroffen.
  • Rentenbezieher, die zusätzliche Flächen (ab der Mindestgröße) bewirtschaften möchten, sollten eine Neuregelung abwarten, um nicht ein Ruhen der Rente zu riskieren.


„Wir bedauern, dass es hierdurch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommt. Unseren Versicherten wird hierdurch aber kein weiterer Nachteil entstehen. Beantragte Renten werden - sobald der SVLFG die rechtliche Entscheidungsgrundlage vorliegt - ab Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend bewilligt“, sagte SVLFG-Vorstandsvorsitzender Martin Empl. Die SVLFG weist ausdrücklich darauf hin, dass Rentenanträge unverändert zu stellen sind, um eine spätere reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.


Das BVerfG hatte in seinem am 9. August veröffentlichten Urteil die Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug von Alternsrente für Landwirte und ihre Ehepartner als in Teilen verfassungswidrig eingestuft. Es begründet dies mit der Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Gleichheitssatzes. Zugleich wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, die Verfassungswidrigkeit zu beheben.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ist noch dabei, die Auswirkungen des Urteils zu prüfen. In welche Richtung die Prüfung gehen wird, lässt das BMEL bisher offen. Es ginge allerdings zunächst darum, die Fälle näher zu bestimmen, bei denen die Hofabgabe unzumutbar ist, hatte das BMEL top agrar mitgeteilt. Eine Neuregelung der Hofabgabeklausel könnte ein langwieriges politisches Unterfangen werden. Denn CDU/CSU wollen an der Hofabgabeklausel generell festhalten und der Regierungspartner SPD und auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke wollen diese gänzlich abschaffen.


Die FDP positioniert sich noch nicht eindeutig und will sich zur Hofabgabeklausel noch beraten. „Ich sehe Reformbedarf, warne aber auch vor Schnellschüssen. Veränderungen müssen eingebettet sein in ein Gesamtkonzept zur Reform der Altersvorsorge insgesamt, die sowohl Leistungsempfänger als auch Beitragszahler im Blick hat“, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Gero Hocker, gegenüber top agrar.

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