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Widersprüchliche Politik

Insektenschutzpaket, Glyphosatverbot, Gewässerabstände - Horper ärgert sich immer noch

Wissenschaftliche Studien belegen erneut, dass Glyphosat ungefährlich ist. Der BWV hält es daher für fahrlässig, das das Insektenschutzpaket dies nicht anerkenne und die Politiker Fakten ignorieren.

Lesezeit: 4 Minuten

Das heiß umstrittene Insektenschutzpaket tritt in Kraft. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau kann sich damit allerdings immer noch nicht abfinden, gerade weil regionale Besonderheiten und kooperative Ansätzen für den Naturschutz zugunsten ordnungsrechtlicher Vorgaben weichen mussten, empörte sich Bauernpräsident Michael Horper am Freitag.

Schon das mit dem Insektenschutzpaket verbundene Ausstiegsszenario beim Wirkstoff Glyphosat sei an Ignoranz nicht zu übertreffen, betont er. Dabei hätten gerade vor zwei Wochen die zuständigen Fachbehörden aus Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn unabhängig voneinander, aber gleichlautend festgestellt, dass Glyphosat alle Voraussetzungen erfülle, um in der Europäischen Union weiterhin zugelassen werden zu können.

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"Die Behörden hatten von der EU-Kommission im Mai 2019 den Auftrag erhalten, Glyphosat gemeinsam wissenschaftlich zu bewerten. Sie erklärten, dass Glyphosat nicht krebserregend, unschädlich für das Erbgut, nicht organschädigend und nicht hormonbeeinflussend sei. Gerade dieses Beispiel zeigt, dass sehr viele Politiker fachlich fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse ignorieren. Daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn sinnvolle und praktikable, umwelt- und naturschutzfreundliche Anpassungen nicht umgesetzt würden", ärgert sich Horper.

Gesetzliche Entschädigungspflicht fehlt

Der Bauernpräsident kritisiert und bedauert, dass es nicht gelungen sei, für Einschränkungen im Rahmen des Insektenschutzpakets eine gesetzliche Entschädigungspflicht festzuschreiben. Der Erschwernisausgleich, den landwirtschaftliche Betriebe jetzt über eine verbesserte Förderung erhalten sollen, sei ein Tropfen auf den heißen Stein.

Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werde der Bund vorerst jährlich 65 Mio. € zusätzlich zur Verfügung stellen. Die Mittel würden über die Bundesländer auf über 100 Mio. € aufgestockt, was für Rheinland-Pfalz bedeutet, dass gut 5,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Weiterhin blieben auch kooperative Lösungen und Länderregelungen zum Insektenschutz möglich. In Schutzgebieten mit Streuobstwiesen, artenreichen Weiden sowie Trockenmauern werde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jedoch weitgehend untersagt.

10 m Streifen an Gewässern besonders ärgerlich

Besonders scharf kritisiert Horper, dass Pflanzenschutzmittel an den meisten Gewässern nur mit einem Abstand von zehn Metern eingesetzt werden dürften. Lediglich bei dauerhaft begrünten Uferstreifen seien fünf Meter ausreichend. Hier habe er mehrfach die Beibehaltung flexibler, an die besonderen Anforderungen der Region angepasste kooperative Lösungen auf Länderebene eingefordert. Das habe der Gesetzgeber jedoch nicht aufgegriffen. "Das Land ist nun gefordert, sicherzustellen, dass vor allem kleinere Gewässer (z.B. Entwässerungs-Halbschalen des Steillagenweinbaus) von den Restriktionen freigestellt werden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass diese „technischen Gewässer“ die Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagen in Rheinland-Pfalz in keinster Weise einschränken“, so Horper.

Sonderkulturbetriebe in Schutzgebieten besonders betroffen

Auch in Schutzgebieten sei der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Zukunft deutlich eingeschränkt. Dies gefährde vor allem den Anbau von Sonderkulturen. Hier könnten die Bundesländer eigene Regelungen zum Insektenschutz erlassen, die aber über die Anforderungen des Bundesrechts hinaus gehen müssten. "Das ist völlig inakzeptabel und hat mit dem Kooperationsgedanken zwischen Landwirtschaft und Naturschutz nichts mehr zu tun. Mit solchen Gesetzen werden gerade die Betriebe gefährdert, die der Naturschutz als Kooperationspartner dringend benötige", sagt Horper.

Dabei bekenne sich die Landwirtschaft zum Insektenschutz. Bereits 35 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Flächen in Rheinland-Pfalz würden unter Berücksichtigung besonderer naturschutzfachlicher Aspekte bewirschaftet werden. Hier würden wieder einmal alle Anstrengungen des bäuerlichen Berufsstandes schlichtweg ignoriert. Die Politik sei nicht in der Lage, „klare Kante“ zu zeigen und sinnvolle Naturschutzmaßnahmen zu unterstützen. Das wird laut dem Präsidenten fatale Folgen für die Strukturen der Landwirtschaft in ganz Deutschland haben. "Nun ist die Landesregierung kurzfristig gefordert, geeignete Kooperationsmodelle anzustoßen und zu entwickeln, um vor allem den Betrieben in Schutzgebieten langfristige Perspektiven zur Produktion von heimischen Nahrungsmitteln und Futtermitteln sowie regenerativen Energie zu bieten", sagte er am Freitag.

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