Am 11.01.2021 war die Vergabe der Bauernmilliarde mit einigen technischen Problemen gestartet. Für diejenigen, die ein Fördergesuch platzieren konnten, gibt es jetzt gute Nachrichten:
- Verlängerte Lieferfrist: Wenn Landmaschinen-Hersteller derzeit nachweislich nicht direkt liefern können, können die Zuwendungsempfänger eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das Jahr 2022 beantragen. Der Antrag lässt sich ab dem 1. August 2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank stellen. Als Nachweis der Lieferschwierigkeit ist dem Übertragungsantrag eine Bestätigung des Anbieters (Händler bzw. Hersteller) beizufügen, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht lieferbar ist. Weitere Informationen zum Verfahren der Beantragung werden auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank bekannt gegeben.
- Wechsel des Fördergegenstandes: Bisher konnten Landwirte bei Lieferengpässen nur dann auf einen anderen Fördergegenstand der gleichen Produktkategorie wechseln, wenn der neue Fördergegenstand zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung bereits auf der Positivliste verzeichnet war. Ab sofort ist auch eine Maschine der gleichen Kategorie förderbar, die erst nach der ursprünglichen Antragstellung auf die Positivliste aufgenommen wurde. Auch hier müssen Sie Nachweise für die Lieferschwierigkeiten mit dem Änderungsantrag einreichen.