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Künftiges GAP-Umsetzungsmodell muss föderalen Strukturen entsprechen

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat im Hinblick auf das zukünftige EU-Agrarbudget auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD hingewiesen, in dem klar definiert sei, dass das Volumen der GAP im bisherigen Umfang beibehalten werden solle. „Dafür werde ich kämpfen.“

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat im Hinblick auf das zukünftige EU-Agrarbudget auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD hingewiesen, in dem klar definiert sei, dass das Volumen der GAP im bisherigen Umfang beibehalten werden solle. „Dafür werde ich kämpfen“, sagte die CDU-Politikerin vergangene Woche auf dem Bauerntag in Wiesbaden.


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Von den Bauern mehr fordern, während man ihnen gleichzeitig die Mittel kürze, sei nicht vermittelbar. Darin sei sie sich mit ihrem französischen Amtskollegen Stéphane Travert einig, betonte Klöckner. Gleichzeitig stellte sie fest, dass es bei den Direktzahlungen Änderungen geben müsse, denn „wir wollen die GAP stärker an den Belangen des Natur- und Klimaschutzes ausrichten“. Das sei auch in der Koalition vereinbart worden.


Wie die Anforderungen an eine höhere Nachhaltigkeit der Landwirtschaft konkret aussehen sollen, ließ die Ministerin offen. Sie betonte lediglich, dass diese wirksam und auch umsetzbar sein müssten.


Im Einklang mit dem Bauernverband bekräftigte Klöckner die Forderung nach einer Vereinfachung der GAP. Sie nehme hier EU-Agrarkommissar Phil Hogan beim Wort. „Vereinfachung wie ein Werbeschild vor sich hertragen und den Mitgliedstaaten dann das Päckchen ‚Mach mal!‘ weitererreichen“, das gehe nicht, so die CDU-Politikerin.


Das neue Umsetzungsmodell dürfe nicht zu kompliziert sein und müsse den föderalen Strukturen entsprechen. Es sei aber eine Chance, aus der man etwas machen könne, wenn man es wirklich ernst meine, sagte Klöckner. Gebraucht würden konkrete und praxisnahe Vorschläge.


Klöckner stellte zudem fest, dass die Direktzahlungen eine Basisabsicherung für die Landwirte darstellten. Die Möglichkeit, kleinere und mittlere Betriebe noch besser zu fördern, bezeichnete sie als gut. Einer verpflichtenden Kappung der Zahlungen bei 100 000 Euro erteilte die Ministerin eine Absage. Zu prüfen ist nach ihren Worten jedoch eine Degression der Beihilfen, denn große Unternehmen hätten gegenüber den kleineren „schon Kostenvorteile bei der Produktion“.

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