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Hochwasser Maisernte Agrarpolitik bei der Landtagswahl

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Landwirte profitieren kaum von Corona-Hilfen

Kommen die Corona-Hilfen überhaupt bei den Landwirten an? Wir haben Steuerberater Bernhard Billermann von der wetreu Münster um ein erstes Zwischenfazit gebeten.

Lesezeit: 2 Minuten

Sie haben für verschiedene Betriebe durchgerechnet, ob diese die Corona-Hilfen beantragen können. Zu welchem Zwischenfazit kommen Sie?

Billermann: Für Landwirte wird es schwierig, die Hilfen zu erhalten. Eine große Hürde ist, dass verbundene Unternehmen, die im gleichen Markt tätig sind, zusammengerechnet werden. D. h. alle landwirtschaftlichen Unternehmen, die rechtlich selbst­ständig sind und die Sie beherrschen, werden zusammengefasst. Betriebs­zweige wie z. B. die Direktvermark­tung werden nicht getrennt betrachtet. Dann ist der Umsatzeinbruch vom gesamten Unternehmen häufig nicht groß genug. Auch bei Schweinemäs­tern reicht er nicht aus. Der Landwirt muss für die Überbrückungshilfe II ei­nen Umsatzeinbruch von mind. 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 ge­genüber den jeweiligen Vorjahresmo­naten oder einen Einbruch von mind. 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August gegenüber dem Vor­jahreszeitraum nachweisen. Außerdem muss der Einbruch coronabedingt sein. In der Schweinehaltung z. B. hat aber auch die ASP-­Krise und der damit verbundene Exportstopp ebenfalls enorme Auswirkungen auf die Preise. Wir haben festgestellt, dass auch bei den Geflügelhaltern der Einbruch häu­fig nicht groß genug ist. Es ist aber je­der Einzelfall gesondert zu prüfen.

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Wie stehen die Chancen für Hof Cafés oder Betriebe mit Ferienwohnungen?

Billermann: Für diese ist die Über­brückungshilfe II oder die November­hilfe sicherlich attraktiv. Aber auch hier gilt wieder: Ist das Café oder die Vermietung von Ferienwohnungen ein Betriebszweig des landwirtschaftlichen Unternehmens, reicht der vom Gesetz­geber vorgeschriebene Umsatzeinbruch voraussichtlich nicht aus. Für die No­vemberhilfen sind zudem nur die Be­triebe antragsberechtigt, die von der Zwangsschließung seit Ende Oktober betroffen sind. Dazu gehören sicherlich die Hof Cafés, die Landwirte in einem eigenständigen rechtlichen Unternehmen führen.

Ab Januar gibt es die Überbrückungshilfe III. Stehen die Chancen dann für Landwirte besser, die Hilfen zu bekommen?

Billermann: Noch bis zum 31.1.2021 ist ein Antrag auf Überbrückungshilfe II oder die Novemberhilfe möglich. Ab Januar 2021 folgt die Überbrückungshilfe III. Diese läuft bis Juni 2021. Die Verbesserungen, die bisher geplant sind, werden den Landwirten aber vermutlich wenig helfen. Allerdings fordern mittlerweile verschiedene landwirtschaftliche Verbände, die Corona-Hilfen stärker für Landwirte zu öffnen. Abzuwarten bleibt, ob diese Forderungen Gehör finden.

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