Frage: Seit einem Jahr haben wir eine Wohnung im Altenteilerhaus vermietet. Die Mieter bezahlen nun schon seit 5 Monaten die Nebenkosten nicht mehr. Letzten Monat überwiesen sie nicht mal mehr die Kaltmiete. Muss ich ihnen weiter Strom und Wasser auf meine Kosten zur Verfügung stellen?
Frage:Seit einem Jahr haben wir eine Wohnung im Altenteilerhaus vermietet. Die Mieter bezahlen nun schon seit 5 Monaten die Nebenkosten nicht mehr. Letzten Monat überwiesen sie nicht mal mehr die Kaltmiete. Muss ich ihnen weiter Strom und Wasser auf meine Kosten zur Verfügung stellen?
Antwort: In einem laufenden Mietverhältnis dürfen sie Strom und Wasser nicht einfach abstellen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine solche Versorgungssperre nicht zulässig ist. Allerdings dürfen Sie das Mietverhältnis laut Bürgerlichem Gesetzbuch fristlos kündigen, sobald der Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist. In Ihrem Fall ist davon auszugehen, dass der Mieter auch die kommende Zahlung nicht leisten wird. Dann sollten Sie möglichst schnell von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und ihn mit Hilfe eines Fachanwalts aus der Wohnung expedieren (herausbefördern). Erfahrungsgemäß summieren sich die Zahlungsrückstände nur weiter auf, wenn Sie noch weiterhin abwarten.
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Frage:Seit einem Jahr haben wir eine Wohnung im Altenteilerhaus vermietet. Die Mieter bezahlen nun schon seit 5 Monaten die Nebenkosten nicht mehr. Letzten Monat überwiesen sie nicht mal mehr die Kaltmiete. Muss ich ihnen weiter Strom und Wasser auf meine Kosten zur Verfügung stellen?
Antwort: In einem laufenden Mietverhältnis dürfen sie Strom und Wasser nicht einfach abstellen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine solche Versorgungssperre nicht zulässig ist. Allerdings dürfen Sie das Mietverhältnis laut Bürgerlichem Gesetzbuch fristlos kündigen, sobald der Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist. In Ihrem Fall ist davon auszugehen, dass der Mieter auch die kommende Zahlung nicht leisten wird. Dann sollten Sie möglichst schnell von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und ihn mit Hilfe eines Fachanwalts aus der Wohnung expedieren (herausbefördern). Erfahrungsgemäß summieren sich die Zahlungsrückstände nur weiter auf, wenn Sie noch weiterhin abwarten.