Laut einem aktuellen Rechtgutachten ist die Regulierung des Bodenmarktes weder grundgesetzwidrig noch verstößt sie gegen EU-Recht, wenn der landwirtschaftliche Pacht und Bodenmarkt aus den Fugen gerät und die Agrarstruktur für einen funktionierenden und lebenswerten ländlichen Raum zerstört wird.
Für Dr. Kirsten Tackmann, Agrar-Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE ist das eine gute Nachricht.
"Ich gehe davon aus, dass nun die aufgezeigten Spielräume zeitnah genutzt werden, um mittels Agrarstruktursicherungsgesetzen die breite Verteilung und gesellschaftliche Verankerung des Bodeneigentums zu sichern und Spekulationen sowie Erwerb durch nicht-landwirtschaftliches Kapital zu verhindern. Die Debatte zum dafür notwendigen agrarpolitischen Leitbild als Grundlage der Entwicklung lebendiger Dörfer wird in der Gesellschaft längst geführt und muss nun politisch auf Bundes- und auf Länderebene ergebnisorientiert aufgegriffen werden."
Hintergrund:
Länder können Bodenmarkt stärker regulieren (2.2.2015)
Lesen Sie dazu jetzt in der top agrar 2/2015 das aktuelle Interview mit Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe (Uni Halle) und Prof. Dr. Lehmann (Uni Bonn): Anteilskäufe bald unter behördlicher Kontrolle?