Das rumänische Parlament hat im zweiten Anlauf eine Anpassung des heimischen Bodenrechts an geltende EU-Vorschriften beschlossen. Mit breiter Mehrheit stimmten die Parlamentarier am 18. Februar dem neuen Gesetz zu, dessen erste Fassung zu Jahresbeginn von Staatspräsident Traian Basescu noch wegen inhaltlicher und formaler Mängel abgelehnt und an die Abgeordnetenkammer zwecks Überarbeitung zurückgeschickt worden war. Nun wurde weitgehend den Änderungsforderungen des Präsidenten entsprochen, die sich vor allem auf rechtlich eindeutigere Regelungen des Grundstückserwerbs bezogen.
Neben Vereinfachungen beim Flächenverkauf sieht das neue Gesetz erweiterte Vorkaufsrechte für Miteigentümer, Pächter sowie die staatliche Agentur für Staatsdomänen (ADS) vor. In diesem Zusammenhang wird im Landwirtschaftsministerium unter Leitung von Agrarstaatssekretär Daniel Botanoiu eine spezielle Abteilung eingerichtet, deren Aufgabengebiete „Land, Landentwicklung und Marktorganisation“ sein werden. Die nunmehr endgültige Fassung des vom Parlament gebilligten Bodengesetzes kann nach der Unterschrift des Staatspräsidenten einen Monat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.