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Nüssel warnt vor Begrenzung der Warenterminbörsen

Manfred Nüssel, Präsident des Raiffeisenverbandes (DRV), hat den Vorschlag der EU-Kommission begrüßt, wonach künftig für risikoreiche Finanzmarktprodukte wie außerbörsliche Derivate verbindliche EU-Standards vorgegeben werden sollen. Damit gebe es mehr Transparenz und feste Standards beim Börsenhandel im Derivatebereich.

Lesezeit: 2 Minuten

Manfred Nüssel, Präsident des Raiffeisenverbandes (DRV), hat den Vorschlag der EU-Kommission begrüßt, wonach künftig für risikoreiche Finanzmarktprodukte wie außerbörsliche Derivate verbindliche EU-Standards vorgegeben werden sollen. Damit gebe es mehr Transparenz und feste Standards beim Börsenhandel im Derivatebereich.


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Gleichzeitig wies der DRV-Präsident in einem Schreiben an Bundesagrarministerin Ilse Aigner mit Blick auf die weiteren Beratungen im Europaparlament und zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten darauf hin, dass Warenterminbörsen in Zeiten hoher Preisvolatilität für Handelsunternehmen, Verarbeiter und letztlich auch Landwirte eine der wenigen noch verbliebenen Möglichkeiten zur Preisabsicherung darstellten. Warenterminbörsen funktionierten nur dann, wenn ein ausreichend großes Handelsvolumen gesichert sei, ein "tatsächlicher Papierhandel" zustande komme und die physische Kontrakterfüllung überflüssig beziehungsweise zur Ausnahme werde, erklärte Nüssel. Entscheidend dafür sei das Vorhandensein von ausreichend spekulativem Kapital.


Zwischenzeitlich ebenfalls diskutierte und sehr viel weiterreichende Vorschläge wie die Einführung von Finanztransaktionssteuern, die Begrenzung von Kontrakten je Marktteilnehmer oder eine höhere "Eigenkapitalunterfütterung" beim Abschluss von Warenterminbörsen-Kontrakten würden das Handelsvolumen vermutlich eher beschränken und damit das Funktionieren von Warenterminbörsen insgesamt in Frage stellen, warnte der DRV-Präsident. Viele Marktteilnehmer könnten sich bei diesen Vorgaben möglicherweise nicht mehr am Papiermarkt absichern, wären daher gezwungen, für sie günstige Preisentwicklungen zunächst durch Verkaufs- beziehungsweise Kaufzurückhaltung voll auszureizen. In einem freien Markt - mit nur noch begrenzt wirksamen Marktordnungsmaßnahmen wie der Intervention - würde die Behinderung der Preissicherung an Warenterminbörsen nur dazu führen, dass die Spekulation am Kassamarkt intensiviert werde, gab Nüssel zu bedenken. Ziel müsse es deshalb sein, das Handelsvolumen an den europäischen Warenterminbörsen und damit die Transparenz zu erhöhen - und nicht zu verringern. (AgE)

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