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OECD warnt vor betriebsgrößenabhängiger Kürzung

In ihrem Kampf gegen die Brüsseler Pläne für betriebsgrößenabhängige Kürzungen der landwirtschaftlichen Direktbeihilfen erhält die Bundesregierung Beistand von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Degression der Beihilfen würde die Verbindung der Direktzahlungen zu ihrem historischen Ursprung verringern, wodurch die Einkommensübertragungen tendenziell zementiert würden, kritisierte vergangene Woche der Leiter der OECD-Direktion Handel und Landwirtschaft, Prof. Stefan Tangermann. Abweichend von der Bundesregierung drängt Prof. Tangermann jedoch darauf, die Direktbeihilfen mittel- bis langfristig linear zu kürzen. Mit der Einführung der Kompensationszahlungen habe die EU den Landwirten die Gelegenheit geben wollen, sich an gekürzte Stützpreise anzupassen. Mit zunehmender Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen sinke die Notwendigkeit der Direktbeihilfen. Auch eine Angleichung der Direktbeihilfen innerhalb eines Mitgliedstaates oder die vom Europaparlament verlangte Angleichung des Beihilfeniveaus innerhalb der EU würde zu einer Verewigung der Direktzahlungen beitragen, prophezeite Prof. Tangermann. Das häufige Argument, wonach die Direktbeihilfen einen Ausgleich für die Mehrkosten darstellten, die den europäischen Landwirten durch die hohen EU-Standards entstünden, wies der OECD-Direktor zurück. Die Produktstandards, beispielsweise Rückstandshöchstwerte für Pflanzenschutzmittel, müssten auch von den Lieferanten der importierten Agrargüter eingehalten werden. Und die an das Produktionsverfahren gebundenen Standards, etwa bezüglich des Nitrateintrags, erhöhten die Gesamtkosten der europäischen Agrarproduktion nur um 1 % bis 3 %.


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Sympathien äußerte Prof. Tangermann hingegen für das Prinzip Cross Compliance, wobei die Zahlungen an bestimmte Anforderungen geknüpft sind. Er ist allerdings gegen die Pläne, den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, die Direktbeihilfen in bestimmten Sektoren wie in der Mutterkuh- und Schafhaltung auch künftig in gekoppelter Form zu gewähren.

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