Fassungslos muss Hannes Mosonyi zusehen, wie ein ungarischer Bauer die von ihm dieses Jahr mit Mais bestellten Felder aberntet. Silomais auf 230 ha im Wert von mehr als 200.000 Euro, den Mosonyi über einen Vertrag an die Hungrana verkaufen wollte.
Mosonyi, der die Flächen in Bakonysárkány, 35 Kilometer von Györ entfernt, von einer Gesellschaft, die das Nutzungsrecht besitzt, gepachtet hat, erstattete Diebstahls-Anzeige bei der Polizei. Doch die ging der Sache gar nicht nach.
Rückwirkend illegal?
Kann doch alles nicht wahr sein? Doch, möglich ist dies durch ein vom ungarischen Premierminister Viktor Orbán im Mai erlassenes Gesetz, wonach die von Ausländern zwischen 1994 und 2001 erworbenen Nutzungsrechte auf Lebzeit für illegal erklärt wurden - und zwar rückwirkend. Demnach wäre auch das Nutzungsrecht von Mosonyis Verpächter hinfällig.
Darauf baut jetzt offenbar der ungarische Bauer, der die Ernte von Landwirt Mosonyi einfährt. Er ist der Eigentümer der Agrarfläche, hat aber 1999 deren Nutzungsrecht dem Verpächter Mosonyis auf Lebenszeit übergeben. Dafür hat der Ungar damals viel Geld kassiert. Das Nutzungsrecht für Mosonyis Verpächter wurde im ungarischen Grundbuch eingetragen.
Landwirt Mosonyi, der insgesamt 950 ha in Ungarn auf sieben Jahre von der Gesellschaft gepachtet hat,schwante bereits bei der kurz zuvor abgeschlossenen Sonnenblumenernte Böses: „Hier bin ich schon von dem Eigentümer der Flächen am Dreschen gehindert worden“, so der Landwirt gegenüber top agrar Österreich. Denn dieser erschien mit der Polizei und wollte ihn stoppen. Die Polizei ließ sich aber vom bisher legalen Nutzungstitel überzeugen. „So konnte ich die Sonnenblumen noch einfahren“, so Mosonyi. Beim Mais allerdings stand er dann auf verlorenem Posten.
Ganze Hoffnung liegt auf Brüssel
Der österreichische Landwirt setzt jetzt seine ganze Hoffnung auf Brüssel. Mosonyi: „In Ungarn selbst ist man ziemlich machtlos, etwas zu tun. Ich versuche jetzt zwar noch, auf dem Zivilrechtsweg die entgangene Ernte einzuklagen. Das Problem ist, dass es hier keine Rechtssicherheit gibt. Die einzige Hoffnung, die wir haben, ist die Europäische Kommission. Denn hier werden eindeutig europäische Grundrechte verletzt.“
Schon vor einem halben Jahr hat sich Österreich über das ungarische Bodengesetz beschwert, doch die Kommission in Brüssel hat bisher nicht reagiert. Der zuständige Minister Andrä Rupprechter kündigte gegenüber dem ORF gestern zwar an, dass er noch im Oktober auf eine Entscheidung der EU-Kommission hofft, die das ungarische Gesetz für EU-rechtswidrig erklären soll.
Doch für Mosonyi ist diese Aussage zu vage. Er bentötigt eine schnelle Entscheidung. Denn die Herbstbestellung wartet nicht. Und der Landwirt ist nicht allein. Betroffen vom neuen ungarischen Gesetz sind etliche weiteren Bauern aus Österreich, Deutschland, Italien und Holland. Damit nicht genug. Es betrifft auch hunderte ausländische Zweitwohnsitzer vor allem aus Österreich, die in Ungarn für ein Wochenendhaus oder einen Garten ein Nutzungsrecht abgeschlossen haben.