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Pflanzenschutzkartell: Geschädigtengemeinschaft der Landwirte reichen erste Klage ein

Das Pflanzenschutzkartell hat vermutlich für überhöhte Preise gesorgt. Die Bäuerliche Geschädigten Gemeinschaft (BGG) hat nun die erste Klage auf Schadenersatz eingereicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Januar 2020 flog das Kartell der Großhändler von Pflanzenschutzmitteln auf – jetzt meldet die Bäuerliche Geschädigten Gemeinschaft (BGG), die 3500 Landwirte vertritt, dass sie die erste Klage eingereicht hat. Mit der BGG zusammengearbeitet haben Bauernverbände aus Niedersachsen, NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Über einen Prozessfinanzierer klagen die beauftragten Kanzleien GQL und LCHB unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone aus Berlin und Rechtsanwältin Dr. Katharina Kolb aus München nun die zu viel gezahlten Gelder im Zeitraum von 1998 bis 2015 ein. Bei der jetzt eingereichten Klage handelt es sich um eine erste Klage, die die Ansprüche von 16 Betrieben umfasst und schwerpunktmäßig verschiedene Rechtsfragen vorab klären soll, insbesondere ob Ansprüche zwischen 1998 bis 2005 bereits verjährt sind. Dr. Peter Gussone rechnet mit einer Entscheidung in zwei bis drei Jahren, bei Beteiligung des Europäischen Gerichtshofes in fünf Jahren.

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Pflanzenschutzmittel etwa 10-11 % zu teuer

Gewinnt die BGG ihre Verfahren, erhalten die Landwirte jeweils 75 % des ihnen zustehenden Schadenersatzes. Rechtsanwalt Gussone schätzt, dass die Pflanzenschutzmittel etwa 10-11 % zu teuer waren. Im Verlustfall tragen die Landwirte keinerlei Kosten. Alternativ können die beteiligten Landwirte die Ansprüche auch direkt an den Investor TransAtlantis verkaufen. Sie erhalten dann direkt 22 % des voraussichtlichen Schadens, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens. Hierbei können jedoch nur die unverjährten Rechnungen ab 2006 berücksichtigt werden. Diese Option ergreifen derzeit über die Hälfte der beteiligten Betriebe, so die erste Einschätzung der Rechtsanwälte Dr. Gussone und Dr. Kolb.

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