Bestimmte Empfänger von Direktzahlungen sollen künftig wieder im Internet veröffentlicht werden. Das hat ein Sprecher von Bundesagrarministerin Ilse Aigner angekündigt. Beschränken sollen sich die Informationen allerdings auf Betriebe, die als juristische Personen agieren. Dabei handelt es sich vor allem um große Agrargenossenschaften in Ostdeutschland. Natürliche Personen sollen dagegen nicht in der Internet-Datenbank genannt werden.
"Die Informationen über natürliche Personen können erst dann wieder eingestellt werden, wenn die Europäische Kommission die Konsequenzen aus dem Urteil gezogen und eine neue Verordnung vorgelegt hat, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet und rechtlich wasserdicht ist", erklärte der Sprecher.
Aigner hatte die Internetseite mit den Informationen über die Subventionsempfänger Anfang November sperren lassen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Grundlage einer Klage aus Deutschland die bis dahin geltenden Regelungen verworfen hatte. Begründet worden war dies mit datenschutzrechtlichen Einwänden. Aigner sah sich daraufhin in ihren Bedenken bestätigt und die Kommission am Zuge, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.
vgl.: Prämien sollen 2011 wieder im Netz stehen (6.12.2010) EuGH-Urteil: Angabe von Name und Adresse untersagt! (9.11.2010)