News
Putenmast: Meyer führt "Bundeseinheitliche Eckwerte" per Erlass ein
Per Erlass sind jetzt die "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" in Niedersachsen eingeführt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover dazu vergangene Woche erläuterte, ersetzen die Eckwerte die bisher gültige Vereinbarung von 1999.
Per Erlass sind jetzt die "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" in Niedersachsen eingeführt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover dazu vergangene Woche erläuterte, ersetzen die Eckwerte, die grundsätzliche Anforderungen an die Putenhaltung festlegen, die bisher gültige Vereinbarung von 1999. Ressortchef Christian Meyer stellte indes klar, das ihm die neuen Tierschutz-Vorgaben nicht weit genug gehen: "Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass das Eckwertepapier aus niedersächsischer Sicht unzureichend ist. Das oberste Ziel bleibt deshalb, dass die tierschutzrechtlichen Anforderungen für Puten auf Bundesebene in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden“. Der Erlass könne nur ein erster Schritt sein. Er bilde die Grundlage für die Übergangsphase bis zur Etablierung der dringend benötigten rechtsverbindlichen Vorschriften. Meyer teilte mit, dass sein Haus derzeit bereits intensiv an einer entsprechenden Bundesratsinitiative mit Nordrhein-Westfalen zur Novellierung der Tierschutz-Nutztierverordnung arbeite. Die neuen „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ waren im April 2013 nach mehr als zwei Jahren intensiver Beratung in Berlin verabschiedet worden. Danach ist nur mehr eine Besatzdichte von 45 kg/m2 statt 52 kg/m2 bei Putenhennen beziehungsweise 50 kg/m2statt bislang 58 kg/m2 bei Putenhähnen erlaubt. "Dies ist nur ein kleiner, unzureichender Fortschritt für die Tiere, aber besser als nichts", kommentierte Meyer die Anpassungen.
Besatzdichte über Stufenplan reduzieren
Der Minister erklärte, höhere Besatzdichten seien nur möglich, wenn die Tierhalter mit ihrem Betrieb am Gesundheitskontrollprogramm teilnähmen. Dabei würden Tierschutzindikatoren wie Fußballenveränderungen oder Brustblasenentzündungen erfasst. Darüber hinaus würden mit Beschäftigungsmaterial zusätzlich zur Einstreu sowie der Empfehlung der Strukturierung des Stalles kleine Fortschritte im Hinblick auf eine tiergerechtere Haltung erzielt, so der Grünen-Politiker weiter. Der Erlass stelle außerdem klare Verantwortlichkeiten des Tierhalters fest und fordere die kommunalen Veterinärbehörden zu strengen Kontrollen auf. Sobald tierschutzwidrige Zustände festgestellt würden, solle die Reduzierung der Besatzdichte angeordnet werden. Meyer betonte, dieser Erlass dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Verbesserungen der Haltungsbedingungen erforderlich seien, und zwar zügig. Hier sei der Bund in der Pflicht. „Insbesondere die Besatzdichte halte ich für eine tierschutzgerechte Haltung nach wie vor für zu hoch", so der Minister. Die Reduzierung der Besatzdichte, zum Beispiel über einen Stufenplan oder auch in heißen Sommermonaten sowie eine verbindliche Strukturierung des Stalles und das Vorhalten eines Außenklimabereichs sollten im Zuge der im Tierschutzplan Niedersachsen eingerichteten Arbeitsgruppe weiter ausführlich diskutiert werden. Auch am Ziel der Beendigung des Schnabelkürzens bei Puten spätestens im Jahr 2018 halte Niedersachsen - wie im Tierschutzplan vorgesehen - fest. Dies werde nur mit deutlichen Tierschutzverbesserungen in der Haltung gehen. AgE
Die Redaktion empfiehlt
News
"Bundeseinheitliche Eckwerte" zur Putenmast in Niedersachsen per Erlass eingeführt
Tierwohl
Auernhammer: Özdemirs neue Besatzdichten gefährden deutsche Putenhaltung
Studie
EU-Mindeststandards für die Putenhaltung gefordert
Streitpunkt