Die Bundesregierung nimmt hierzu aller Voraussicht nach Anfang März Stellung. Zuvor hatten die Ländervertreter im Bundesrat bereits den Entwurf eines Flächenerwerbs-Änderungsgesetzes verabschiedet. Die Länderseite fordert, bei der Kaufpreisermittlung auf die Ausschreibungsergebnisse zu verzichten. Die Bundesregierung hält dagegen, sie sei an die strengen Brüsseler Vorgaben gebunden. So könnten bei einem Verzicht der Berücksichtigung die Beihilfegrenzen der EU beim begünstigten Flächenerwerb überschritten werden. Die Kommission achte "peinlichst" darauf, dass dies nicht geschehe. Wer glaube, darüber leichtfertig hinweggehen zu können, setze das Flächenerwerbsprogramm aufs Spiel, heißt es in Berlin. Laut dem Bund ist in den Fällen, in denen die regionalen Bodenrichtwerte nicht mehr die tatsächlichen Marktverhältnisse widerspiegeln, eine Orientierung an Ausschreibungsergebnissen von vergleichbaren Flächen unerlässlich. Voraussetzung sei, dass dieses Verfahren transparent ist und nach klaren, nachvollziehbaren Kriterien durchgeführt werde. Für nicht sachgerecht hält die Bundesregierung auch den Vorschlag des Bundesrates, anstelle der Ausschreibungen grundsätzlich Verkehrswertgutachten heranzuziehen. Zum einen werde dadurch das grundsätzliche Problem einer möglichen Überschreitung der Beihilfegrenzen nicht gelöst. Zum anderen sprächen allein praktische Erwägungen gegen diesen Weg, weil angesichts der Vielzahl von Fällen und eines erheblichen Zeitaufwands für das Erstellen der Gutachten damit eine rechtzeitige Abwicklung des Flächenerwerbsprogramms bis Ende 2009 nicht mehr zu schaffen sei.
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