Das Europäische Parlament hat sich für eine weitere, wenn auch vorsichtige Lockerung der aktuellen BSE-Auflagen ausgesprochen. Darunter befindet sich insbesondere eine Überprüfung des Verfütterungsverbots für verarbeitete tierische Proteine (PAP) an Schweine und Geflügel. Der Verzehr von PAP durch Wiederkäuer soll aber in jedem Fall ausgeschlossen werden, ebenso wie Kannibalismus innerhalb einer Art. Eine entsprechende Entschließung in Reaktion auf den Zweiten TSE-Fahrplan der Europäischen Kommission wurde vom Hohen Haus am vergangenen Mittwoch verabschiedet.
Weitere Erleichterungen, die von der Kommission angedacht sind, lehnt das Parlament nicht rundheraus ab, plädiert aber für ein sehr umsichtiges Vorgehen unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips. Hierunter fallen beispielsweise die Streichung bestimmter Schlachtreste von der EU-Liste für spezifiziertes Risikomaterial, die Möglichkeit zum Verzicht auf Massenkeulungen beim Auftreten vereinzelter BSE-Fälle sowie die weitere Anhebung des Testalters von Schlachtrindern. Diese Punkte werden überwiegend nur „zur Kenntnis genommen“, während das Hohe Haus auf die Einhaltung strikter Sicherheitsstandards drängt. (AgE)