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Sachsen-Anhalt: Grünlandumbruch nur mit Genehmigung
Sachsen-Anhalt reagiert auf den Rückgang des Dauergrünlands. Nach einer neuen Landesverordnung, die am 20. November 2009 in Kraft getreten ist, bedarf jeder Umbruch nunmehr ab einer bestimmten Schwelle generell einer Genehmigung.
Sachsen-Anhalt reagiert auf den Rückgang des Dauergrünlands. Nach einer neuen Landesverordnung, die am 20. November 2009 in Kraft getreten ist, bedarf jeder Umbruch nunmehr ab einer bestimmten Schwelle generell einer Genehmigung. Bislang war dies nur auf bestimmten Einzelflächen zum Beispiel aus Gründen des Natur- oder Hochwasserschutzes erforderlich. Agrarminister Dr. Hermann Onko Aeikens bezeichnete die Rechtsvorschrift als "Signal zum Erhalt von Dauergrünland".
Er verwies auf das EU-Recht, wonach bei einem Rückgang um mehr als 5 % im Vergleich zum Basisjahr 2003 zwingend regulierend eingegriffen werden müsse. Zwar liege der Rückgang in Sachsen-Anhalt noch unterhalb der Fünf-Prozent-Schwelle, so dass die Situation dort "noch nicht so dramatisch" sei; dennoch sei seit 2003 der Anteil des Grünlandes an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Sachsen-Anhalt gesunken. Während der Anteil 2003 noch 14,8 % betragen habe, liege er inzwischen bei 14,3 %. In absoluten Zahlen bedeute das eine Reduzierung von etwa 179 000 ha in 2003 auf rund 171 500 ha in 2009.
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