BVVG-Sprecher Dr. Wolfgang Horstmann geht davon aus, dass die Bürgschaften rege in Anspruch genommen werden. Mit dieser Absicherung von Krediten zum Kauf von Flächen im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) werde ein Engpass für den Flächenerwerb beseitigt. Horstmanns Angaben zufolge haben bislang rund zwei Dutzend Banken eine entsprechende Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Für sie bedeute die Beteiligung an diesem Modell eine optimale Sicherheit sowie eine wesentliche Verfahrenserleichterung. Dies müsste seiner Einschätzung nach die Banken in die Lage versetzen, deutlich günstigere Zinskonditionen anzubieten als ohne eine Bürgschaft. Als einen möglichen Nebeneffekt dieser Regelung sieht der BVVG-Chef, dass mehr Wettbewerb in die Vergabe von Darlehen an landwirtschaftliche Betriebe kommen könnte. Horstmann bezeichnete im Übrigen die nach wie vor bestehende Zurückhaltung beim begünstigten Flächenerwerb als kaum erklärbar. Angesichts weiter steigender Bodenpreise seien die Betriebe gut beraten, möglichst rasch von ihrer Kaufoption Gebrauch zu machen, erklärte der Geschäftsführer.
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