Zur Bewältigung der Hochwasserschäden haben sich Bund und Länder auf einen Aufbauhilfefonds geeinigt, in den der Bund 8 Mrd. Euro einzahlen wird. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Von 2020 bis 2033 werden sie direkte Zahlungen an den Bund leisten.
Unterdessen hat das Bundesagrarministerium schon jetzt Bundesmittel bereitgestellt, mit denen die Länder ihre geplanten Soforthilfeprogramme für vom Hochwasser betroffene Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf den Weg bringen können, heißt es aus Berlin. Die Länder planen für diesen Wirtschaftszweig nach derzeitigem Stand Soforthilfemaßnahmen in Höhe von rund 120 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich mit 50 % an den Ländermaßnahmen, so das Ministerium.
Mit Sachsen-Anhalt hat das BMELV bereits eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Weitere Länder sollen in den nächsten Tagen folgen. Für die Finanzierung der Soforthilfen stellt der Bund außerplanmäßig Mittel zur Verfügung.
Bundesagrarministerin Ilse Aigner zeigte sich am Montag sichtlich zufrieden, dass sie von Seiten der Bundesregierung her "ihren Teil" getan habe. Nun seien die die betroffenen Länder am Zug, dieses Angebot bis zum Mittwoch wahrzunehmen und die notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zu unterzeichnen.
Der Entwurf des Aufbauhilfegesetzes, der am 24. Juni 2013 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sieht vor, dass die gezahlten Soforthilfen später aus dem Aufbauhilfefonds erstattet werden. Damit hätten die betroffenen Länder die nötige Sicherheit, dass sie auch hinsichtlich der Soforthilfen von den Vorteilen des vom Bund und allen Ländern finanzierten Fonds profitieren, so Aigner.
Im Rahmen der Soforthilfen der Länder beteiligt sich der Bund an Maßnahmen zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und der Binnenfischerei. Entschädigt werden Aufwuchsschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ebenso wie Verlust von Vieh sowie der Verlust und die Beschädigung von Wirtschaftsgütern, Betriebsgebäuden, Maschinen, Anlagen, Flächen und Betriebsmitteln.
Nachtragsetat über 8 Mrd. Euro für Hochwasserhilfe
Zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe will der Bund in diesem Jahr 8 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Zur Finanzierung soll die Neuverschuldung ebenfalls um 8 Mrd. Euro erhöht werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtragsetats für das Haushaltsjahr 2013 hervor.
Danach sollen die Ausgaben statt 302 Mrd. Euro insgesamt 310 Mrd. Euro betragen. Die Neuverschuldung soll von 17,1 Mrd. Euro, wie bisher eingeplant, auf 25,1 Mrd. Euro steigen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte am Montagnachmittag einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ an. Damit sollen die Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie Maßnahmen des Wiederaufbaus in den durch das Hochwasser geschädigten Regionen bezahlt werden. Der Fonds soll durch den Bund mit Mittel in Höhe von besagten 8 Mrd. Euro ausgestattet werden. Laut Schäuble beteiligten sich die Länder an der Finanzierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen.
Rentenbank gibt vergünstigte Kredite
Das Agrarministerium erinnert in diesem Zusammenhang an die Liquiditätshilfedarlehen für geschädigte Betriebe der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Diese Förderdarlehen werden jetzt zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier oder sechs Jahre bzw. zehn Jahre mit fünfjähriger Zinsbindung. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet.
Ebenfalls zu sehr günstigen Konditionen finanziert die Rentenbank im Rahmen ihres Programms „Wachstum“ Ersatzbeschaffungen sowie die Reparatur von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Die Rentenbank hat eine Service-Nummer für Kreditanfragen eingerichtet: 069/2107-700. Informationen gibt es auch im Internet unter www.rentenbank.de. (ad)
vgl:
Bund und Länder einigen sich auf Fluthilfe-Fonds (24.6.2013)