Das Sozialgericht Kassel hat die Sozialwahl im vergangenen Jahr als rechtmäßig bestätigt. Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hingewiesen. Sie erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr gegen die Sozialwahl der SVLFG drei Anfechtungsklagen beim Sozialgericht Kassel eingereicht worden seien.
Inhaltliche Schwerpunkte seien unter anderem das Wahlrecht für Altenteiler, die zu erbringende Zahl von Unterstützerunterschriften und die Einordnung als vorschlagsberechtigte Organisation gewesen. Darüber hinaus sei die Rechtmäßigkeit der Durchführung des Wahlverfahrens insgesamt von den Klägern angezweifelt worden. Laut SVLFG hat das Sozialgericht nun alle drei Klagen nach der öffentlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag (8.8.) abgewiesen.