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Sozialwahl 2023: Darum geht es​

Am 31. Mai 2023 findet die drittgrößte Wahl in Deutschland statt: die Sozialwahl. 1,5 Mio. Landwirte sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Fragen und Antworten zur Wahl bei der SVLFG.​

Lesezeit: 5 Minuten

Wir sprachen mit Jörg Uennigmann, Sozialrechts- und Versicherungsreferent beim WLV, über die anstehende Sozialwahl. Dieser Beitrag erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Wochenblatt: Herr, Uennigmann, aktuell verschickt die SVLFG recht kompakte Briefe. Was steckt drin und wer bekommt Post?

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Jörg Uennigmann: Die SVLFG versendet Fragebögen. Es geht um die Wahlberechtigung zur Sozialwahl 2023. Angeschrieben werden die 1,5 Mio. in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versicherten Unternehmen. Dem Wahlausschuss der SVLFG ist aber nicht bekannt, ob die Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber sind oder nicht und somit Selbstständige ­ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). Weil auch Ehepartner wahlberechtigt sind, wird noch abgefragt, ob die Unternehmerin oder der Unter­nehmer verheiratet ist. Die Angaben werden nur für Wahlzwecke verwendet.

Wozu eine „Sozialwahl“?

Uennigmann: Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. In diesem Jahr sind rund 52 Mio. Menschen wahl­berechtigt. Die Idee dahinter ist einfach: Wer Beiträge einzahlt, soll mithilfe der gewählten Vertreter auch innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens bei seiner Sozial­versicherung mitbestimmen können.

Gewählt werden die Verwaltungsräte der gesetzlichen ­Krankenkassen, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Wahlstichtag ist der 31. Mai 2023.

Was wird in der SVLFG gewählt?

Uennigmann: Gewählt wird die Vertreterversammlung, die häufig auch als das Parlament der SVLFG bezeichnet wird. Vertreten sind dort jeweils 20 Personen aus den drei Gruppen der SofA, der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer.

Welche Aufgabe hat die Vertreterversammlung?

Uennigmann: Das ist insbesondere die Wahl des Vorstandes, die Feststellung des Haushalts und die Beschlussfassung über die Satzung. Relevante Satzungsregelungen sind der Beitragsmaßstab für die Land- und Forstwirte in der LBG und der Krankenkasse sowie im Leistungsbereich. Ebenso entscheidet die Vertreterversammlung über Umfang und Dauer der Haushalts- und Betriebshilfe, die gerade für unsere Veredlungsregion sehr bedeutend ist.

Wie wird gewählt?

Uennigmann: Die Sozialwahlen sind Briefwahlen. Eine Besonderheit ist die „Friedenswahl“.

„Friedenswahl“ bedeutet?

Uennigmann: Wird aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen oder werden auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber benannt, als Mitglieder zu wählen sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Das ist 2023 in den Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer der Fall.

Es werden also Listen und keine Personen gewählt. Wie funktioniert das?

Uennigmann: Bei einer Listenwahl stehen Listen von Personen, die sich zusammengetan haben, zur Wahl. Entsprechend der auf die jeweilige Liste entfallenden Stimmen werden dann die Sitze in der Vertreterversammlung vergeben. In aller Regel ziehen nur einige Personen einer Liste ein. Dabei ist die Reihenfolge der Kandidaten/-innen auf der Liste entscheidend.

In diesem Jahr gibt es nur bei den SofAs eine Listenwahl. Bundesweit treten neun Listen an: 1. Bayerischer Bauernverband, 2. Waldbesitzerverbände, 3. Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg, 4. Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023, 5. Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland,6. Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein, 7. Landwirtschaftsverbände NRW (WLVund RLV), 8. Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer, 9. Jäger. Wie ist es mit der Wahlberechtigung? Ist der Wähler mit seiner Stimme an „sein Bundesland“ gebunden? Darf er ein Kreuz setzen oder mehrere?

Uennigmann: Seit der Wahl 2017 gibt es keine regionale Beschränkung. Gleichwohl sind die meisten Listen regional besetzt. In der Liste 7 treten zum Beispiel Menschen aus NRW an, um die Interessen unserer Region bei der SVLFG zu vertreten. Jeder Wähler hat eine Stimmefür eine Liste. Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2023 bei der SVLFG zu einer der drei Gruppen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, SofA) gehört und mindestens 16 Jahre alt ist.

Rentner sind ausgeschlossen.

Uennigmann: Bei der SVLFG, welche die Landwirtschaftliche Alterskasse, die Landwirtschaftliche Krankenkasse und die LBG ver­eint, wird im Zweig LBG ­gewählt. Wahlberechtigt sind die Unter­nehmer/-innen und die Ehepartner sowie die Bezieher einer Unfallrente. Heißt im Umkehrschluss, dass Altersrentner nicht wahlberechtigt sind, es sei denn, sie sind selbst Unternehmer oder Arbeitnehmer. Das bestätigte das Bundes­sozial­gericht im Oktober 2022.

Nach eigenen Angaben wollen die Kläger Verfassungsbeschwerde einreichen. Aber zurück zur Wahl. Ein gewisser Unmut ist da. Bisweilen wird behauptet, die Vertreterversammlung habe kaum Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten. Wozu überhaupt wählen?

Uennigmann: Vieles ist bereits gesetzlich vorgegeben. Dennoch bleibt viel Gestaltungsmöglichkeit, etwa beim Beitragsmaßstab für die Land- und Forstwirte in der BG und Krankenkasse oder auch im Leistungs­bereich sowie bei Fragen der Betriebshilfe. Wichtig ist auch zu wissen, dass aus den Reihen der Vertreterversammlung der Vorstand der SVLFG gewählt wird, der die Geschicke noch stärker mitbestimmen kann. Die Sozialwahl hat also Relevanz und jede abgegebene Stimme hat Gewicht. Wichtig ist daher, jetzt den Fragebogen auszufüllen und zur SVLFG zu senden.

Warum geht das nicht digital?

Uennigmann: Sicherlich wäre eine Onlinewahl wünschenswert, zumal der Versand der Fragebögen und Wahlunterlagen Ressourcen beanspruchen, und es teils umständlich ist. Im Rahmen eines Modellprojekts ist bei bestimmen Krankenkassen die Wahl online möglich. Die SVLFG kann an dem Projekt nicht teilnehmen. Wir werden sehen, wie es bei der nächsten Wahl in sechs ­Jahren aussieht.

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