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Düngeverordnung

SPD drängt auf Rückkehr zur flächengebundenen Tierhaltung

Die Agrarpolitiker der SPD-Fraktion holen im Ringen um die Düngeverordnung ihre Forderung für eine flächengebundene Tierhaltung hervor. Die von der CDU/CSU anvisierte Großzügigkeit bei der Ausweisung von roten Gebieten sehen sie skeptisch. Zum Runden Tisch am Montag im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nehmen sie ein 12 Punkte Programm mit.

Lesezeit: 7 Minuten

Für Montagnachmittag hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zu einer großen Runde in ihr Ministerium eingeladen, um über die Nachbesserung der Düngeverordnung zu sprechen. Mit dabei sind neben Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auch die zuständigen Minister der Länder, Abgeordnete von CDU/CSU und SPD aus dem Bundestag und Vertreter der betroffenen Verbände. Dabei soll es vor allem um Erleichterungen bei dem umstrittenen 20 Prozent Düngungsabschlag in den nitratbelasteten Gebieten gehen, lässt sich dem Einladungsschreiben von Klöckner entnehmen. Die Kommission habe zu erkennen gegeben, dass sie offen für Vorschläge sei, die im Verhältnis zu der 20-Prozent-Regelung zu gleichwertigen Verbesserungen der Gewässerbelastung führen, heißt es in dem Schreiben, dass top agrar vorliegt, weiter.

Die SPD Agrarpolitiker gehen mit einem 12 Punkte Programm in die Gespräche ins BMEL. Das Programm, dass federführend vom SPD Agrarsprecher Rainer Spiering verfasst wurde, enthält Forderungen, die über die bisher diskutierten Maßnahmen hinaus gehen. Dazu gehört Tierhaltungen nur noch bei einer Flächenausstattung von maximal 2 Großvieheinheiten je Hektar eine Betriebserlaubnis zu geben. Das Bau-, Immissionsschutz- und Förderrecht sollen entsprechend angepasst werden, heißt es darin. „Die jetzt notwendigen harten Schritte und Einschnitte hätten mit einer vorausschauenden Politik vermieden werden können“, schreiben die Agrarpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion im Vorwort zu ihrem Programm. Die von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof geforderten Verschärfungen im Düngerecht seien unumgänglich, heißt es weiter. Um die Nitratbelastung „dauerhaft“ zu senken schlagen sie folgendes 12 Punkte Programm zusätzlich vor:

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  1. Ganzheitliche Reform des Düngerechts: Deutschland hat nicht nur ein Nitratproblem. Ein umfassender Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft, Boden, Klima sowie der Erhalt der Artenvielfalt müssen durch ein nachhaltiges Düngerecht gewährleistet werden. Gerade im Hinblick auf die weiteren Verstöße gegen europäisches Recht, wie die der Wasserrahmen-, der NE(R)C- und der Meeresschutzstrategien-Richtlinie muss die Bundesregierung alles dafür tun, dass am Ende nicht der Steuerzahler die Zeche zahlt. Daher muss die nächste Düngerechtsreform alle weiteren Rechtsnormen mit einschließen, so dass ein nachhaltiger Erfolg möglich wird.
  2. Flächengebundene Tierhaltung wieder etablieren: Regionale Nährstoffkreisläufe sind der Schlüssel für einen nachhaltigen Gewässerschutz. Wir müssen in Deutschland daher zu einer flächengebundenen Tierhaltung zurückkommen. Daher sollen zukünftig Tierhaltungen nur noch bei einer ausreichenden Flächenausstattung von maximal 2 Großvieheinheiten je Hektar eine Betriebserlaubnis bekommen. Das Bau-, Immissionsschutz- und Förderrecht sind dementsprechend anzupassen. Nur auf diesem Weg ist eine tatsächliche Nährstoffreduzierung in besonders viehstarken Regionen möglich.
  3. Eigenständiges Bundesprogramm Nitratreduzierung: Hiermit soll in die Forschung an und (Weiter-)Entwicklung von bestehender und neuer Technologien und Konzepte zur Gülle- und Gärrestverwertung investiert werden. Dazu sollen diese im Labor- und Praxismaßstab für die Aufbereitung von Rinder- und Schweinegülle sowie Gärreste getestet werden. Ziele sind unter anderem damit die Abhängigkeit von energieintensiven Mineraldünger zu reduzieren, die Transportfähigkeit des Wirtschaftsdüngers durch Trocknung zu erhöhen, um nährstoffärmere Regionen besser zu versorgen. Gleichzeitig ließe sich auch der knapper werdende Rohstoff Phosphor aus dem Wirtschaftsdünger gewinnen. Außerdem sollten Logistik sowie Ausbringungstechnologien weiter erforscht werden, da durch die Potentiale der Digitalisierung umweltschädliche Nährstoffüberschüsse reduziert werden können. Die exakte Dosierung und Platzierung des Düngers an die Pflanze unter Vermeidung von Emissionen und Verteilungsungenauigkeiten birgt ein hohes Potential zur Steigerung der Nährstoffausnutzung. Dieses muss als eigenständiges neues Programm im Bundeshaushalt etabliert werden und sollte wenigstens 50 Millionen Euro pro Jahr umfassen.
  4. Ein transparentes und ehrliches Bilanzierungssystem: Nachdem die EU-Kommission das jetzige Bilanzierungssystem verworfen hat, muss die Stoffstrombilanzierung ab sofort für alle Betriebe nach dem Verursacherprinzip gelten. Dabei darf es nicht erneut zu Schönrechnungsmöglichkeiten wie in der derzeitigen Düngeverordnung kommen, die zum Beispiel potentielle Nährstoffverluste überbewerten oder Nährstoffbedarfe zu hoch ansetzen. Nur auf diesem Weg können regionalspezifische Düngebedarfe und Nährstoffverluste ermittelt werden. Außerdem werden neue, wissenschaftlich fundierte Düngebedarfe je Kultur angewendet werden. Betriebsinhabern fällt es damit leichter Daten über jede Düngungsmaßnahme zu erfassen. Insbesondere die aufgebrachten Stickstoff- bzw. Phosphormengen, spätestens zwei Tage nach dem Aufbringen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit müssen aufgezeichnet werden. Mineralische und organische Düngemittel müssen dabei getrennt erfasst werden. Bei organischen Düngemitteln muss sowohl die im Anwendungsjahr pflanzenverfügbare Stickstoffmenge (wichtig für Kontrolle Einhaltung Düngebedarf) sowie die Stickstoffgesamtmenge (wichtig für Einhaltung 170kg N/ha Obergrenze) aufgezeichnet werden. Die Potentiale der Digitalisierung gilt es dabei voll umfänglich auszunutzen.
  5. Europäische Agrarsubventionen für Umwelt- und Wasserschutz nutzen: Dem Agrarsystem fehlt es nicht an öffentlichen Fördermitteln, sie werden jedoch nicht effektiv genutzt. Daher setzen wird uns dafür ein, dass die Mittel der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) zielgerichteter für Umwelt-, Klima- und Wasserschutz eingesetzt werden. Leistungen für die Allgemeinheit und gerade auch für sauberes Wasser mit dem Ziel der Nitratreduktion müssen wesentlich stärker honoriert werden.
  6. Einführung eines exakten Düngezertifizierungssystems: Um präzisere Daten über die regionalen Nährstoffkreisläufe zu erhalten, soll ein bundeseinheitliches, verpflichtendes Zertifizierungsverfahren zum Nähr- und Fremdstoffgehalt von Wirtschaftsdünger eingeführt werden. Auf diesem Weg weiß jede/r Landwirt*in exakt, wie hoch der Nährstoffgehalt der Düngefracht ist.
  7. Klare Gebietskulissen zur effektiven Nitratreduzierung: In sogenannten ‚roten‘ Gebiete, also Grundwasserkörper mit über 50 mg/l Nitrat, müssen bundeseinheitliche durch regionalspezifische Maßnahmen ergänzt werden. Außerdem müssen diese Gebiete klar definiert und der EU-Kommission gemeldet werden. In diesen Gebieten soll der Bund den Ausbau des Messstellennetzes prioritär unterstützen.
  8. Gülletourismus verhindern: Wir wollen bundesweit das niederländische System der GPS-unterstützen Überwachung von Wirtschaftsdüngertransporten einführen. Außerdem müssen bei diesen Transporten der Anfangs- und Endpunkt klar dokumentiert werden. Nur auf diesem Weg lassen sich nationale und transnationale Gülletransporte besser erfassen und regulieren. Damit kann auch als Ultima Ratio in besonders belasteten Gebieten auf Landkreisebene eine Begrenzung der auszubringenden Nährstoffmengen eingeführt werden.
  9. Treibhausgase aus der Landwirtschaft senken: Bodennahe Ausbringung und wenn möglich unverzügliche Einarbeitung der aufgebrachten Düngemittel mindern die Ammoniakemissionen erheblich. Dies muss gesetzlicher Standard im Ordnungs- und Förderrecht werden.
  10. Datenabgleich der Wasser-, Umwelt-, Emission- und Düngebehörden erleichtern: Alle von der Nitratrichtlinie betroffenen Behörden müssen ihre Daten miteinander abgleichen. Die zuständigen Prüfbehörden müssen auch die Kompetenz erhalten, auch Handelspartner der Landwirtschaft routinemäßig überprüfen zu dürfen, z.B. den Landhandel, der Düngemittel verkauft. Künftig sollen systematische Kontrollen auf Basis aller verfügbaren Verwaltungsdaten zumindest in den „roten Gebieten“ in allen Ländern durchgeführt werden. Das Gemeinwohlinteresse muss hierbei mit den Rechtsgütern des Datenschutzes unter Wahrung der Datensicherheit abgewogen werden. Gleichzeitig muss ähnlich wie in den Niederlanden oder Dänemark eine automatische Datenerfassung je Region erfolgen, um ggf. wirksame Maßnahmen gegen die Nitratbelastung zu ermöglichen.
  11. Fortschrittsberichte: Die Bundesländer müssen mit der Reform des Düngerechts alle zwei Jahre über die Fortschritte besonders in den roten Gebieten berichten. Diese Berichte werden gebündelt der EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Diese Fortschrittsberichte sollen nicht die sich nur langsam ändernden Grundwasserwerte darstellen, sondern auch die Änderungen der Düngepraxis und der Nährstoffüberschüsse.
  12. Nitratkommission einführen: Es soll eine nationale Nitratkommission mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Forschung, von Landnutzern und Landschützern sowie der Wasserwirtschaft gegründet werden. Ziel soll sein, Synergien zu finden, einen besseren Wissensaustausch zu ermöglichen, gemeinsame Modellvorhaben zu entwickeln.
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