In einem Taubenbestand in Bochum haben Veterinäre die äußerst ansteckende Tierseuche "Newcastle Disease" festgestellt. Laut Gesetz ist dann eine Keulung Pflicht. Das Virus kann laut Stadtverwaltung Hühner, Puten und andere Geflügelarten befallen. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot der Vögel ausgeschieden. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Das Fleisch und die Eier von infiziertem Geflügel dürfen, bei Einhaltung der normalen lebensmittelhygienischen Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelprodukte, ohne Bedenken verzehrt werden, schreibt die Rheinische Post.
Um die Weiterverbreitung des Erregers zu verhindern, hat das Bochumer Veterinäramt einen Sperrbezirk im Umkreis von 3 km um den Ausbruchsbetrieb festgelegt. Der Umkreis von 10 km gilt als Beobachtungsgebiet. Dort dürfen keine Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Auch darf Geflügel nicht ohne Zustimmung der Veterinäre gehandelt werden. Geflügelhaltungen sollen sich umgehend beim Ordnungsamt melden.
Durch die leichte Übertragbarkeit der auch als "atypische Geflügelpest" bekannten Krankheit droht eine weitere Ausbreitung der Seuche mit großen wirtschaftlichen Verlusten.
Alle Halterinnen und Halter von Hühnern und Truthühnern sind laut Geflügelpestverordnung verpflichtet, ihre Tiere regelmäßig gegen die atypische Geflügelpest Newcastle-Disease impfen zu lassen. Darauf hat vergangene Woche erst die Gesundheitsbehörde in Hamburg hingewiesen.