Der DBV ist enttäuscht über die Untätigkeit von Bund und Ländern, nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen im Internet abgelehnt hat. Der Bund müsse die Seite jetzt unbedingt abschalten, um eine Klagewelle von Landwirten vor den Gerichten zu vermeiden. Weder das Agrarministerium noch die Länderagrarminister hätten sich bisher aktiv hinter diese Forderung gestellt. Stattdessen würden sie auf fehlende Vorlagenbeschlüsse sowie auf angebliche Anlastungsrisiken der EU-Kommission verweisen. Der Bauernverband macht daher alle Landwirte darauf aufmerksam, dass sie unmittelbar von den zuständigen Landesstellen einen Stopp der Internet-Veröffentlichung einfordern können. Dazu hat der DBV ein Musterschreiben erstellt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 27. Februar 2009 das Klageverfahren eines hessischen Landwirts mit Unterstützung des Hessischen Bauernverbandes gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Es hält die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.
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